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Aktuelles aus Bischofswerda

Wichtige Hinweise für alle Hundehalter in Bischofswerda

  • Aktuelle Meldung
Wichtige Info aus der Stadtverwaltung Bischofswerda

Das Halten von mehr als drei Monate alten Hunden zu nicht gewerblichen Zwecken auf den Gemarkungen der Stadt, einschließlich aller Ortsteile, unterliegt der Hundesteuer. Ein gewerblicher Zweck im Sinne der Hundesteuersatzung liegt vor, wenn das Halten von Hunden Voraussetzung für das Ausüben des Gewerbes ist. Das Gewerbe muss angemeldet sein.

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