Baulandkataster
Das Baulandkataster der Großen Kreisstadt Bischofswerda, gemäß § 200 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB), beinhaltet unbebaute und untergenutzte oder geringfügig bebaute Grundstücke innerhalb der Großen Kreisstadt Bischofswerda, welche für eine Wohnbebauung genutzt werden können.
Mit der Veröffentlichung soll eine Anstoßwirkung erzielt werden, indem Bauwillige und Eigentümer auf Baulandpotentiale im Stadtgebiet aufmerksam gemacht werden.
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Was ist ein Baulandkataster?
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Wozu dient ein Baulandkataster?
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Welche Flächen werden aufgenommen?
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Liegt mit der Veröffentlichung eines Grundstücks automatisch Baurecht vor?
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Hat die Veröffentlichung meines Grundstücks rechtliche Konsequenzen?
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Verliere ich mein (zukünftiges) Baurecht bei Einlegen eines Widerspruchs?
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Werden die Daten der Grundstückseigentümer öffentlich gemacht (Datenschutz)?
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Wie kommt der Kontakt zwischen Grundstückseigentümer und Interessent zustande?
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Kann ich eine Darstellung meines Grundstücks im Baulandkataster auch nach der Veröffentlichung noch widerrufen?