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Was machen Stadt- und Ortschaftsräte?

Stadt- und Ortschaftsräte in Sachsen sind die für fünf Jahre gewählten Volksvertretungen auf kommunaler Ebene, die Grundsatzentscheidungen für ihre Stadt bzw. ihren Ortsteil treffen, die Interessen der Bürger vertreten und die Verwaltung kontrollieren, wobei Ortschaftsräte die Interessen der Ortsteile gegenüber dem Stadtrat (nur beratend) vertreten und lokale Belange wie Ortsbildpflege, Vereine und Einrichtungen gestalten, während der Stadtrat über den Haushalt und wichtige Satzungen beschließt und die allgemeine Entwicklung der Gemeinde lenkt.

Der Stadtrat ist die Vertretung der gesamten Bürgerschaft und das Hauptorgan der Stadt. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Stadt fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Stadt, soweit nicht der für sieben Jahre gewählte Oberbürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Stadtrat bestimmte Angelegenheiten überträgt. Der Stadtrat überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse und sorgt beim Auftreten von Missständen in der Stadtverwaltung für deren Beseitigung durch den Oberbürgermeister. Der Stadtrat besteht aus Stadträten und dem Oberbürgermeister als Vorsitzendem. Die Stadträte üben ihr Mandat ehrenamtlich aus. Die Anzahl der Stadträte richtet sich nach der Einwohnerzahl und wird in der Hauptsatzung festgelegt – in Bischofswerda sind es aktuell (Dezember 2025) 22 Stadträte plus dem Oberbürgermeister.

Die Mitglieder des Ortschaftsrates werden nach den Vorschriften gewählt, die für die Wahl der Stadträte gelten. Wahlgebiet ist die Ortschaft; wahlberechtigt und wählbar sind die dort wohnenden Bürger der Stadt oder Gemeinde. Die Zahl der Ortschaftsräte wird ebenfalls durch die Hauptsatzung bestimmt. Vorsitzender ist der Ortsvorsteher. Der Ortsvorsteher wird von den Mitgliedern des Ortschaftsrats gewählt. Der Ortsvorsteher kann dabei selbst Mitglied des Ortschaftsrats oder eine andere Person sein, welche nicht in der Gemeinde wohnen muss. Für die Wählbarkeit gelten die Grundsätze für die Wahl des Oberbürgermeisters, mit der Abweichung, dass auch Bedienstete der Stadt Ortsvorsteher sein können.

Die einzelnen Aufgaben und Befugnisse des Oberbürgermeisters, des Stadtrates und seiner einzelnen beschließenden Ausschüsse (Ausschuss für Technik und Wirtschaft, Verwaltungsausschuss, Ausschuss für Soziales und Kultur) sowie der Ortschaftsräte der Ortsteile Großdrebnitz (mit Goldbach und Weickersdorf) und Schönbrunn (mit Neu-Schönbrunn und Kynitzsch) sind in der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Bischofswerda festgelegt.

Aktuelle und öffentliche Tagesordnungen, Beschlussvorlagen oder Sitzungsniederschriften der Stadt- und Ortschaftsräte sind im Ratsinformationssystem der Stadt Bischofswerda hinterlegt und können dort eingesehen werden.