Sprungziele

Aktuelles aus Bischofswerda

Wichtige Hinweise für alle Hundehalter in Bischofswerda

  • Aktuelle Meldung
Wichtige Info aus der Stadtverwaltung Bischofswerda

Das Halten von mehr als drei Monate alten Hunden zu nicht gewerblichen Zwecken auf den Gemarkungen der Stadt, einschließlich aller Ortsteile, unterliegt der Hundesteuer. Ein gewerblicher Zweck im Sinne der Hundesteuersatzung liegt vor, wenn das Halten von Hunden Voraussetzung für das Ausüben des Gewerbes ist. Das Gewerbe muss angemeldet sein.

Oberbürgermeister Holm Große ruft Weihnachtsfrieden in Bischofswerda aus

  • Aktuelle Meldung
  • Aus Bischofswerda
Weihnachtsfrieden in Bischofswerda

Oberbürgermeister Holm Große hat die Stadtverwaltung Bischofswerda angewiesen, in der Zeit vom Freitag, dem 19. Dezember 2025, bis Sonntag, dem 4. Januar 2026, keine belastenden Verwaltungsakte zu erlassen, keine Vollstreckungsmaßnahmen durchzuführen und keine Mahnungen zuzustellen.

Filter