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Termine der Anmeldung von Schulanfängern für das Schuljahr 2027/28

Amtliche Bekanntmachung
Aus Bischofswerda

Jedes Kind, welches zwischen dem 01.07.2020 und dem 30.06.2021 geboren wurde, wird im Jahr 2027 (Schuljahr 2027/28) schulpflichtig.

Daraus ergibt sich die Pflicht der Eltern ihr Kind an der zuständigen Grundschule anzumelden. Anzumelden sind auch die Kinder, die im vergangenen Jahr zurückgestellt wurden.

Auch Kinder, die zwischen dem 01.07.2021 und dem 30.09.2021 geboren wurden, können auf Wunsch der Eltern schon im Schuljahr 2027/28 eingeschult werden.

Eltern werden gebeten, ihr Kind an folgenden Tagen anzumelden:

Grundschule Kirchstraße, Kirchstraße 27 

Donnerstag, 27.08.2026

8 bis 12 Uhr und 

13 bis 17.30 Uhr

Dienstag, 01.09.2026 8 bis 13 Uhr

 

Grundschule „Geschwister Scholl“, Goldbacher Straße 26

Mittwoch, 02.09.2026 10 bis 18 Uhr

     

Grundschule Süd, E.-Thälmann-Straße 2                   

Mittwoch, 26.08.2026

8 bis 12 Uhr und 

13 bis 18 Uhr

Donnerstag, 27.08.20268 bis 12 Uhr

  

Kinder, die eine Grundschule außerhalb des Schulbezirkes besuchen sollen, müssen ebenfalls zunächst an der für das Kind zuständigen Grundschule gemäß Meldeadresse angemeldet werden und dort einen Ausnahmeantrag stellen. Bei der Anmeldung an einer Grundschule in freier Trägerschaft ist nur eine schriftliche Information an die zuständige Grundschule erforderlich.

Zur Schulanmeldung sind die Geburtsurkunde, das vorausgefüllte Antragsformular zur Schulanmeldung, der Nachweis/das Dokument zum Sorgerecht und der Nachweis zum Masernschutz vorzulegen.

Die Anmeldetermine sind unbedingt einzuhalten. Die Anmeldung kann nur erfolgen, wenn die vorzulegenden Unterlagen vollständig sind. Formulare und weitere Infos: Grundschule KirchstraßeGrundschule SüdGrundschule Goldbach

Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, an den oben genannten Tagen, sein Kind bei dem jeweiligen dazugehörigen Hort vormerken zu lassen.

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