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Steuervergünstigungen im Sanierungsgebiet „Stadtmitte Schiebock“

Amtliche Bekanntmachung
Aus Bischofswerda

Im Sanierungsgebiet der Stadt Bischofswerda „Stadtmitte Schiebock“ besteht für Grundstückseigentümer seit 16.01.2026 die Möglichkeit der Steuerabschreibung nach §§ 7 h, 10 f und 11 a Einkommenssteuergesetz (EStG).

Die Sanierungsmaßnahmen im Gebiet laufen nach derzeitiger Planung noch bis Ende 2040. In diesem Zeitraum können die betreffenden Eigentümer erhöhte Abschreibungen auf Herstellungs- oder Anschaffungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen nach § 177 Baugesetzbuch (BauGB) in Anspruch nehmen. 

Folgende Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Steuervergünstigungen gelten:

  • Das Gebäude liegt im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Stadtmitte Schiebock“ in Bischofswerda (Satzung als PDF-Datei).
  • Vor Beginn der Baumaßnahme wurde ein Modernisierungs- und Instandsetzungsvertrag zwischen dem Eigentümer und der Stadt Bischofswerda abgeschlossen.
  • Die Maßnahmen sind mit den städtebaulichen Zielen im Sanierungsgebiet vereinbar. Es werden keine grundlegenden Änderungen der sozialen und gewerblichen Strukturen vorgenommen (z. B. Luxusmodernisierung von Wohnungen).

    Der Abschluss eines Modernisierungs- und Instandsetzungsvertrages ist vom Eigentümer bei der Stadtverwaltung (Bauamt) vor Baubeginnschriftlich zu beantragen. Vorzulegen sind Unterlagen zur Beschreibung und zu den Kosten der geplanten Baumaßnahme (z. B. Maßnahmenbeschreibung und Kostenschätzung vom Planer, Angebote von Baufirmen). Nach Abschluss der vereinbarten Baumaßnahme ist die Steuerbescheinigung durch Vorlage des dem Vertrag beiliegenden Formulars zu beantragen. Dafür sind ein Nachweis des Abschlusses der Baumaßnahme entsprechend den vertraglichen Regelungen sowie eine nachvollziehbare Kostenaufstellung mit Rechnungsbelegen vorzulegen.

Bescheinigungsfähige Maßnahmen sind:

  • Modernisierungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des § 177 BauGB, die auf einer vor Beginn der Baumaßnahme geschlossenen vertraglichen Vereinbarung zwischen Eigentümer und Stadt basieren;
  • Erhaltung und Erneuerung von Gebäuden, die für das Raumbild von Bedeutung sind;
  • Umnutzung oder Umgestaltung von Gebäuden oder Gebäudeteilen, welche unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ansonsten nicht nutzbar sind;
  • Maßnahmen zur notwendigen Anpassung an den allgemeinen Wohnstandard;
  • Stellplätze und Garagen, wenn das Gebäude ansonsten nicht sinnvoll nutzbar ist;
  • Abriss mit anschließender Wiederherstellung des Gebäudes, wenn die Rekonstruktion aus bautechnischen, sicherheitstechnischen oder wirtschaftlichen Gründen geboten ist.

Anfragen und Anträge richten Sie bitte an das Bauamt der Stadt Bischofswerda oder den zuständigen Sanierungsbetreuer, die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH, unter folgenden Kontaktdaten:

  

Stadt Bischofswerda

Bauamt

Altmarkt 1

01877 Bischofswerda

Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH

Geschäftsstelle Sachsen

Königsbrücker Straße 33

01099 Dresden

Frau Fischer

Mail: diana.fischer@bischofswerda.de 

Tel.: 03594 786-107

Frau Knifka

Mail: wiebke.knifka@wuestenrot.de 

Tel.: 07141 16-757484

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