Sachgebiet Steuern zeitweise nicht besetzt

Aus organisatorischen Gründen ist das für Grund-, Gewerbe-, Hunde- und Vergnügungssteuer zuständige Sachgebiet Steuern der Stadt Bischofswerda in der Zeit vom Donnerstag, dem 18. Juni 2026, bis zum Freitag, dem 26. Juni 2026 nicht besetzt.
Anfragen können in diesem Zeitraum an steuerwesen@bischofswerda.de übermittelt werden, diese werden ab Montag, dem 29. Juni 2026, beantwortet. Dringende, terminrelevante Anfragen können in diesem Zeitraum aber an kaemmerei@bischofswerda.de gesendet werden.
Formulare zu den oben genannten Steuerangelegenheiten sind auf der Homepage der Stadt Bischofswerda in der Rubrik „Was erledige ich wo?“ unter www.bischofswerda.de/buerger-rathaus-und-politik/rathaus/was-erledige-ich-wo zu finden.