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Öffentliche Zustellung

Amtliche Bekanntmachung
Aus Bischofswerda

Im Verfahren

gegen Sorasak Tothale

letzte bekannte Adresse des Beklagten Geschwister-Scholl-Str. 55, 01877 Bischofswerda

Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) der vorgenannten Person ist unbekannt. Sämtliche Zustellversuche durch die Post sowie Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort blieben ergebnislos.

Vor diesem Hintergrund wird gemäß § 15 Abs. 1 des Sächsischen Verwaltungszustellungsgesetzes (SächsVwZG) die nachfolgende Schrift öffentlich zugestellt:

  • mehrere Schriftstücke das obige Verfahren betreffend

Die genannten Schriftstücke können während der regulären Geschäftszeiten im Bürger- und Tourismusservice der Stadt Bischofswerda eingesehen und abgeholt werden. 

Hierfür ist die Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises erforderlich, oder alternativ die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht, wenn die Abholung durch einen bevollmächtigten Vertreter erfolgen soll.

Die öffentliche Zustellung gilt gemäß § 15 Abs. 1 SächsVwZG als durchgeführt, wenn zwei Wochen nach dem Tag der Bekanntmachung dieser Zustellung verstrichen sind.

Dies bedeutet, dass ab dem 09.07.2026 Fristen zu laufen beginnen oder rechtliche Nachteile eintreten können – selbst dann, wenn die Schriftstücke nicht abgeholt wurden.

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