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Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für die Ergänzungssatzung „Flst. 62/1, T.v. Flst. 62/3 Gemarkung Goldbach – Goldbacher Straße“

Amtliche Bekanntmachung
Aus Bischofswerda
Lageplan mit Grenze des räumlichen Geltungsbereiches

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 31.03.2026 mit Beschluss- Nr. 186/2026 die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Flst. 62/1, T.v. Flst. 62/3 Gemarkung Goldbach – Goldbacher Straße“ nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB beschlossen.

1. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Nr. 62/1 und T.v. 62/3 der Gemarkung Goldbach, gelegen am nördlichen Ortsrand vom Ortsteil Goldbach. Der beiliegende Lageplan mit eingezeichnetem Geltungsbereich ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2. Ziel der Ergänzungssatzung ist die städtebaulich geordnete Ermöglichung von Nebengebäuden zu dem vorhandenen Einfamilienhaus. Die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereiches ist entsprechend geprägt.

3. Das Bauleitplanverfahren wir als einstufiges Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Prof. Dr. Große
Oberbürgermeister

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