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Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Amtliche Bekanntmachung
Aus Bischofswerda

gem. § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 22 „Fahrzeughandel Herzog“ für T.v. Flst. 489/1 der Gemarkung Goldbach

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 26.05.2026 mit Beschluss- Nr. 214/2026 beschlossen, den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 22 „Fahrzeughandel Herzog“ in Bischofswerda OT Goldbach aufzustellen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst einen T.v. Flurstück Nr. 489/1 der Gemarkung Goldbach, gelegen am südlichen Ortsrand von Goldbach.

Der beiliegende Lageplan mit eingezeichnetem Geltungsbereich ist Bestandteil dieses Beschlusses. 

Folgende Planungsziele werden angestrebt:

Der Vorhabensträger möchte eine Ausstellungs- und Verkaufsfläche für PKW und Caravan betreiben. Dabei ist auch geplant, ein Verkaufs- und Bürogebäude sowie eine Ausstellungshalle mit Service zu errichten. Durch die Umwandlung in Bauland soll das Gewerbe langfristig gesichert und eine geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleistet werden. Er verpflichtet sich im Rahmen eines Durchführungsvertrages zur Durchführung und Finanzierung des Vorhabens. 

Gleichzeitig wird eine Änderung des Flächennutzungsplanes nach § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren durchgeführt.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Prof. Dr. Große
Oberbürgermeister

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