Sprungziele

Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Ergänzungssatzung „Bischofstraße“ in Bischofswerda

Amtliche Bekanntmachung
Aus Bischofswerda

Auslegung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Bischofswerda hat in seiner Sitzung am 28.04.2026 den Entwurf der Ergänzungssatzung „Bischofstraße“ und die Begründung zur Offenlage gebilligt.

Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Bischofstraße“ für das Gebiet der Flst. T.v. 1128/2, 1147/4, T.v. 1148, 1149, T.v. 1141 und 1103/3 der Gemarkung Bischofswerda und die Begründung liegen in der Zeit vom

11.05.2026 bis 12.06.2026

während der Dienststunden im Bürger- und Tourismusservice der Stadt Bischofswerda, Altmarkt 1, 01877 Bischofswerda, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die vollständigen Planunterlagen sind auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de, sowie auf der Internetseite der Stadt Bischofswerda, www.bischofswerda.de als Link zum Landesportal zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar. Stellungnahmen können auch online abgegeben werden.

Die Aufstellung der Ergänzungssatzung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Dabei wird gemäß § 13 Abs. 3 Nr. 1 BauGB auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und Umweltbericht gemäß § 2a BauGB verzichtet.

Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Einsicht nehmen und Auskünfte erhalten. Bedenken und Anregungen können schriftlich, elektronisch per Mail oder über das Beteiligungsportal sowie während der Auslegungszeiten im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Bischofswerda, Altmarkt 1, 01877 Bischofswerda mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:

•    Eingriffs- und Ausgleichsbilanz

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Prof. Dr. Holm Große
Oberbürgermeister

Nachricht teilen