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Stadt Bischofswerda

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung
Aus Bischofswerda

gemäß § 44 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über Vorarbeiten zum Vorhaben „Streumen – Suchraum Gemeinde Großenhain – Suchraum Gemeinden Moritzburg/Radeburg/Ottendorf-Okrilla/Stadtbezirk Klotzsche – Schmölln“ (NEP Nr. 625) der 50Hertz Transmission GmbH

A. Vorhaben

Die 50Hertz Transmission GmbH (im Folgenden „50Hertz“) plant als verantwortlicher Übertragungsnetzbetreiber die Netzanbindung des Dresdner Nordens an das 380-kV-Höchstspannungsnetz. Das Projekt ist im bestätigten Netzentwicklungsplan Strom 2037/2045 (Version 2023) unter der Nummer P625 „Streumen – Gemeinde Großenhain – Gemeinden Moritzburg/Radeburg/Ottendorf-Okrilla/Stadtbezirk Klotzsche – Schmölln“ aufgeführt.

Im Rahmen dieses Vorhabens ist unter anderem der Neubau einer 380-kV-Freileitung zwischen dem Umspannwerk Altwilschdorf und dem Umspannwerk Schmölln vorgesehen.

Die Maßnahmen dienen der Anbindung von Industrieansiedlungen im Norden Dresdens (u. a. ESMC, Infineon und Bosch) sowie der Sicherstellung der Versorgungssicherheit für private Haushalte und Gewerbe in Ostsachsen.

Für den Leitungsabschnitt zwischen dem Altwilschdorf und Schmölln (Abschnitt Ost) sind zur Erstellung von forstlichen Waldwertgutachten und Gehölzwertgutachten Außenaufnahmen im Zeitraum von Juli bis August 2026 notwendig. 

Für diesen Leitungsabschnitt Ost ist ein Planfeststellungsverfahren vorgesehen. Weitere Informationen zum Projekt können Sie der Projektwebsite entnehmen unter: https://www.50hertz.com/EOL/ 

B. Forstliche Außenaufnahmen

Die forstlichen Außenaufnahmen dienen der Erstellung von Waldwertgutachten sowie Gehölzwertgutachten als Grundlage für eine angemessene Entschädigung der von dem Vorhaben betroffenen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer.

Die Außenaufnahmen sind für den Zeitraum Juli 2026 bis August 2026 im Leitungsabschnitt Ost zwischen Altwilschdorf und Schmölln vorgesehen.

Im Rahmen der Arbeiten wird vor Ort eine Bestandsaufnahme der betroffenen Waldbestände und Gehölzstrukturen durchgeführt. Die Erhebungen erfolgen insbesondere in Form von Begehungen und visuellen Aufnahmen.

Zur Durchführung der Außenaufnahmen ist es erforderlich, land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen sowie private und öffentliche Grundstücke zu betreten. Die Arbeiten werden in der Regel zu Fuß und unter größtmöglicher Schonung der Flächen durchgeführt.

Mit der Durchführung der forstlichen Außenaufnahmen wurde folgendes Unternehmen beauftragt:

OGF GmbH 
Sachsenallee 24
01723 Wilsdruff 

Das beauftragte Unternehmen ist angewiesen, die Arbeiten mit größtmöglicher Rücksicht auf Eigentum und Nutzung auszuführen. 

C. Betroffene Flurstücke

GemarkungFlurstücke
Bischofswerda1308/75
Kynitzsch42/2
Schönbrunn655/2; 659; 654; 623/a; 549; 661; 658/3; 660; 658/2; 656; 657; 548; 557; 653/1; 644/15; 671

D. Gesetzesgrundlage

Die Berechtigung zur Durchführung der genannten Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Danach sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie sonstige Nutzungsberechtigte verpflichtet, notwendige Vorarbeiten zu dulden.

Gemäß § 44 Absatz 2 EnWG erfolgt diese Information ortsüblich.

E. Ansprechpartner für Ihre Fragen

Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

  • Fachprojektleitung dingliche Sicherung

Michael Neues, Tel.: 030 5150 3925, E-Mail: michael.neues@50hertz.com 

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