Mit Ihrer Zustimmung verwenden wir auf dieser Website sog. Tracking-Cookies, die es uns ermöglichen besser zu verstehen, wie unsere Website genutzt wird. So können wir unser Angebot weiter verbessern. Ihre erteilte Einwilligung hierfür können Sie jederzeit über den Link in unseren Datenschutzhinweisen widerrufen.
Wir weisen darauf hin, dass wir technisch notwendige Cookies einsetzen, um eine optimale Darstellung unserer Website zu ermöglichen. Die Einwilligung zur Nutzung weiterer Dienste wird bei Bedarf gesondert abgefragt. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
Bei Mehrlingsgeburten ab Drillingen gewährt die Stiftung "Hilfe für Familien, Mutter und Kind" eine einmalige Unterstützung von bis zu EUR 260,00 je Kind, um die besondere wirtschaftliche Belastung der Familie zu mildern.
Die Zuschüsse sind steuerfrei und unpfändbar, sie werden zusätzlich zum Elterngeld und zu möglichen Ehrenpatenschaften durch den sächsischen Ministerpräsidenten oder den Bundespräsidenten gewährt.
Hinweis: Die Unterstützung bei Mehrlingsgeburten kann sowohl beim örtlich zuständigen Sozialamt als auch in den Geschäftsstellen der Verbände der freien Wohlfahrtspflege und in den Schwangerenberatungsstellen der freien Träger und der Gesundheitsämter beantragt werden.
Ansprechstelle
Familien- und Schwangerenberatungsstellen der freien Träger und der Gesundheitsämter
Geschäftsstellen der Verbände der freien Wohlfahrtspflege
–> Beratungsstellensuche Landesarbeitsgemeinschaft Erziehungs- und Familienberatung Sachsen e.V.
Familie oder Alleinerziehende mit ständigem Wohnsitz im Freistaat Sachsen
zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen mindestens drei Kinder aus der Mehrlingsgeburt am Leben sein
es dürfen keine Leistungen nach dem Stiftungszweck "Hilfen für Schwangere in Not" gewährt worden sein
es liegen ungünstige finanzielle Verhältnisse vor
Verfahrensablauf
Leistungen der Stiftung "Hilfe für Familien, Mutter und Kind" beantragen Sie bei einer der oben genannten Anlaufstellen. Dort erhalten Sie auch individuelle Beratung und Hilfe beim Ausfüllen des Antrags.
Die Anträge erhalten Sie in den Beratungsstellen.
Den Antrag reichen Sie zusammen mit den nötigen Nachweisen bei der Anlaufstelle ein.
Die Anlaufstelle leitet Ihre Antragsunterlagen an die Geschäftsstelle der Stiftung weiter.
Die Geschäftsstelle der Stiftung teilt Ihnen schriftlich mit, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt wurde und zahlt die Mittel aus.
Fristen
Sie können den Antrag bis vor Vollendung des ersten Lebensjahres der Kinder stellen.
Verantwortlichkeiten
Sozialamt beim Landratsamt oder bei der Stadt-/Gemeindeverwaltung
Erforderliche Unterlagen
Geburtsurkunden der Kinder
alle Einkommensnachweise
Welche Unterlagen und Nachweise im Einzelnen nötig sind, teilt Ihnen die Anlaufstelle mit.
Kosten
keine
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Freigabevermerk
Stiftung "Hilfe für Familien, Mutter und Kind". 09.06.2016
Wir verwenden Cookies, wenn diese für den Betrieb der Website unbedingt erforderlich sind. Für alle anderen Zwecke und die Datenübertragung an externe Anbieter benötigen wir Ihre Einwilligung. Diese können Sie hier jederzeit widerrufen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
Video
Alle abwählen
Die Einbettung von Videos erfolgt über externe Anbieter. Bei Anzeige der Inhalte können Drittanbieter-Cookies gesetzt werden.
Zur Darstellung einer interaktiven Karte nutzen wir Kartenmaterial von OpenStreetMap.
Zur anonymen statistischen Auswertung nutzen wir das Webanalyse-Tool Matomo. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie Besucher unsere Website nutzen.
Sonstige
Alle abwählen
Wir haben weitere Dienste externer Anbieter eingebunden. Bei Anzeige der Inhalte können Drittanbieter-Cookies gesetzt werden.