Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen
Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Fristen
Verantwortlichkeiten
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern; verbindliche Auskünfte zu bestimmten Verfahren und Abläufen erhalten Sie bei der Landeswahlleitung. 02.06.2025