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Pressemitteilung

Datenschutz

ab 25. Mai 2018 tritt die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vollständig in Kraft. Bisher durften Menschen unter bestimmten Umständen auch ohne schriftliche Einwilligung fotografiert und veröffentlicht werden. Das regelte ein Gesetz von 1907, das so genannte Kunsturhebergesetz (KUG). Mit der DSGVO gelten aber Bilder generell als personenbezogene Daten, sobald eine Person identifiziert werden kann. Die DSGVO benennt aktuell keine Ausnahmen für ihre Gültigkeit, die Geltung des KUG ist nicht offiziell geklärt. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff erklärte zwar am Rande einer Fachkonferenz in Berlin, dass mit Inkrafttreten der DSGVO das KUG weiterhin Geltung hat. Wegen noch fehlender Rechtssprechung bleibt aber eine große Unsicherheit.

Als Stadt Bischofswerda wollen wir aber, anstatt Anwälte für mögliche Gerichtsverfahren zu bezahlen, lieber jeden Cent unseres Stadthaushaltes für unsere Bürger einsetzen. Deshalb werden wir ab sofort auf unseren Online-Kanälen (Homepage, Facebook, Twitter) nur noch reine Textmeldungen veröffentlichen – falls möglich auch einmal mit einem Symbolbild (ohne Menschen!) versehen. Für spezielle Anlässe (Pressetermine u.ä.) arbeiten wir derzeit noch an einer DSGVO-konformen Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung der Bilder. Aufgrund der noch herrschenden Rechtsunsicherheit (DSGVO – KUG) werden wir aber keine Bildberichterstattung zu den kommenden „Schiebocker Tagen“ oder anderen Festivitäten vornehmen – davon betroffen ist auch die beliebte Webcam am Rathaus. Sollte sich in naher Zukunft ein rechtssicherer Status ergeben, für den wir die gesetzgebende Landes- und Bundespolitik klar in der Pflicht sehen, werden wir unsere Berichterstattung in gewohnter Form wieder aufnehmen und die Webcam auch wieder online stellen.

Wir danken für Ihr Verständnis.

Prof. Dr. Holm Große
Oberbürgermeister

(veröffentlicht am 24.05.2018)