Amtsblatt
Elektronisches Amtsblatt der Großen Kreisstadt Bischofswerda
Gemäß der Bekanntmachungssatzung der Stadt Bischofswerda vom 24. April 2024 erfolgen die öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Bischofswerda über das „Elektronische Amtsblatt der Stadt Bischofswerda“.
Das jeweils aktuelle Amtsblatt (als PDF-Datei) und ein Archiv ab 1. Januar 2024 finden Sie hier zum Herunterladen:
Aktuelle Ausgabe Nr. 047/2024 vom 10. Oktober 2024
Für eine elektronische Zusendung der jeweils aktuellen Amtsblatt-Ausgabe können sich Interessenten formlos unter amtsblatt@bischofswerda.de anmelden. Eine Abbestellung ist jederzeit auf dem gleichen Weg möglich.
Einsichtnahme im Bürger- und Tourismusservice möglich
Zu den gewohnten Öffnungszeiten können Sie das elektronische Amtsblatt im Bürger- und Tourismusservice im Rathaus einsehen bzw. dies auf Wunsch auch ausgedruckt erhalten (gem. Verwaltungskostensatzung für 50 Cent je A4-Blatt).
Veröffentlichung an Bekanntmachungstafeln
Ein Aushang an sogenannten Bekanntmachungstafeln ist gesetzlich nicht mehr vorgeschrieben, kann von Kommunen aber angeboten werden. Seit der zum 1. Januar 2024 erfolgten Umstellung auf eine elektronische Bekanntmachung wird dies den Bürgerinnen und Bürgern als Extra-Service unterbreitet.
Der Aushang erfolgt an folgenden amtlichen Bekanntmachungstafeln:
Bischofswerda – Rathaus (außen) Altmarkt 1,
Geißmannsdorf – neben Bushaltestelle „Geißmannsdorf Niederdorf“, gegenüber Geißmannsdorfer Straße 73a
Goldbach – neben Bushaltestelle „Oberdorf“, gegenüber Goldbacher Straße 55
Großdrebnitz – gegenüber Feuerwehrgerätehaus, gegenüber Lärchenweg 1
Schönbrunn – ehemaliges Gemeindeamt Hauptstraße 52,
Weickersdorf – Bürgerhaus, Weickersdorfer Straße 6a
Als Regelerscheintermin des elektronischen Amtsblattes ist wöchentlich der Donnerstag vorgesehen, bei Feiertagen erfolgt die Veröffentlichung am nächstmöglichen Arbeitstag der Stadtverwaltung. Für kurzfristige Mitteilungen, zum Beispiel bei Pandemielagen, kann das Amtsblatt aber jederzeit erscheinen.