Der Stadtrat der Stadt Bischofswerda hat in seiner Sitzung am 31.01.2017 beschlossen, den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 39 „Einzelhandel“, für die innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles im Sinne des § 34 BauGB befindlichen Gebiete der Stadt Bischofswerda, die noch nicht durch einen rechtskräftigen Bebauungsplan überplant sind, aufzuheben.
Prof. Dr. Holm Große
Oberbürgermeister