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Pressemitteilung

Öffentliche Bekanntmachung zur Auslage des Jahresabschlusses 2013 der Großen Kreisstadt Bischofswerda

Gemäß § 88c (2) der Sächsischen Gemeindeordnung hat der Stadtrat von Bischofswerda in öffentlicher Sitzung am 25.09.2018 den Beschluss zur Feststellung des Jahresabschlusses 2013 gefasst. Entsprechend § 88c (3) der Sächsischen Gemeindeordnung wird der Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht und Anhang in der Stadt Bischofswerda, Altmarkt 1 - Bereich Finanzen - öffentlich ausgelegt. Während der Öffnungszeiten der Stadt Bischofswerda besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme.

Prof. Dr. Große
Oberbürgermeister

(veröffentlicht am 22.10.2018)