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Pressemitteilung

Information über die Verfahrensweise von Traditions- und Brauchtumsfeuern für 2025 in den Geltungsbereichen der Stadt Bischofswerda mit Ortsteilen und der Gemeinde Rammenau

Nachfolgende Feuer am Mittwoch, dem 30. April 2025, werden festgesetzt und sind von den bisher zuständigen Vereinen, Verbänden und Feuerwehren vorher zu beantragen. Eine Genehmigung erfolgt unter dem Vorbehalt der Waldbrandgefahrenstufe.

Bischofswerda          –          Oberer Festplatz Goldbacher Weg (Feuerwehr Bischofswerda)

Großdrebnitz            –          Silberberg (Jugendclub Großdrebnitz e. V.)

Goldbach                   –          Goldbacher Berg (Feuerwehr Goldbach)

Weickersdorf            –          Ort steht noch nicht fest (Feuerwehr und Jugendclub Weickersdorf)

Schönbrunn             –          Fichtners Schanze (Jugendclub Schönbrunn e. V.)

Pickau                        –          Festplatz Pickauer Dorfweg (Siedlersparte Am Butterberg e. V.)

Belmsdorf                                   Am Belmsdorfer Berg (Dorfgemeinschaft Belmsdorf)

Rammenau               –          Heimatscheune (Bauwagen Rammenau e. V)

Wir bitten die Verantwortlichen für die vorbenannten Standorte, bis zum 07.04.2025 die Anträge einzureichen.

In der örtlichen Presse oder an Aushängen gibt es von den Verantwortlichen der Vereine und Verbänden eine separate Mitteilung zur Ablage von unbehandeltem, nicht verarbeitetem abgetrocknetem Holz, ohne Lack- und Farbresten (in der Regel maximal zwei Wochen vorher!).

Als Alternative wird auf die Möglichkeit der Abgabe von Grünschnitt an der Grüngutsammelstelle am Schmöllner Weg, der Sammelstelle in Putzkau oder auf das Kompostieren im eigenen Garten verwiesen.

Die Stadt Bischofswerda als Ortspolizeibehörde, auch als erfüllende Kommune für die Gemeinde Rammenau, bittet um entsprechende Beachtung und Einhaltung der Vorschriften. Zuwiderhandlungen werden bei Feststellung entsprechend geahndet und stellen einen Verstoß gegen das Abfallrecht dar.

(veröffentlicht am 21.03.2025)