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Beantragung Personalausweis/Reisepass
Die Beantragung von Personaldokumenten erfolgt persönlich im Bürger- und Tourismusservice der Stadt Bischofswerda.
Personalausweis
Ab dem 16. Lebensjahr tritt die Ausweispflicht laut § 1 Abs. 1-2 PAuswG für alle deutschen Staatsbürger in Kraft.
Folgende Unterlagen sind notwendig:
- Personalausweis bzw. Reisepass
- Geburtsurkunde oder Eheurkunde/Familienstammbuch
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
Wird ein Personalausweis für Kinder unter 16 Jahren beantragt, werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:
- Kinderreisepass (falls vorhanden)
- Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten
- Ausweisdokumentes der/des Sorgeberechtigten
- bei alleinigem Sorgerecht: Nachweis vom Jugendamt oder Nachweis alleiniges Sorgerecht
Um die Identität einwandfrei feststellen zu können, ist die Anwesenheit zur Beantragung unbedingt erforderlich.
Gültigkeit:
bei unter 24-Jährigen: 6 Jahre
bei über 24-Jährigen: 10 Jahre
Gebühr:
bei unter 24-Jährigen: 22,80 €
bei über 24-Jährigen: 37,00 €
Die Bearbeitungszeit beträgt aktuell ca. 3-4 Wochen. Die Abholung erfolgt persönlich. Sollten Sie verhindert sein, können Sie eine Vertrauensperson mit Abholvollmacht beauftragen.

Reisepass

Folgende Unterlagen sind notwendig:
- Personalausweis bzw. Reisepass
- Geburtsurkunde oder Eheurkunde/Familienstammbuch
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
Wird ein Reisepass für Kinder unter 18 Jahren beantragt, werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:
- Kinderreisepass (falls vorhanden)
- Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten
- Ausweisdokumentes der/des Sorgeberechtigten
- bei alleinigem Sorgerecht: Nachweis vom Jugendamt oder Nachweis alleiniges Sorgerecht
Um die Identität einwandfrei feststellen zu können, ist die Anwesenheit zur Beantragung unbedingt erforderlich.
Gültigkeit:
bei unter 24-Jährigen: 6 Jahre
bei über 24-Jährigen: 10 Jahre
Gebühr:
bei unter 24-Jährigen: 37,50 €
bei über 24-Jährigen: 70,00 €
Die Bearbeitungszeit beträgt aktuell ca. 4-6 Wochen. Die Abholung erfolgt persönlich. Sollten Sie verhindert sein, können Sie eine Vertrauensperson mit Abholvollmacht beauftragen.