Inhalt:
  1. Bischofswerda.de
  2. Rathaus und Verwaltung
  3. Bürger- und Tourismusservice
  4. Meldeangelegenheiten

Meldeangelegenheiten

An-, Ab- und Ummeldung einer Wohnung

Anmeldung:
Die Anmeldung einer Wohnung/Nebenwohnung muss innerhalb von 2 Wochen nach Einzug erfolgen. Zur Anmeldung bringen Sie bitte alle Dokumente (Personalausweis und/oder Reisepass) sowie die  Wohnungsgeberbestätigung Ihres Vermieters mit.

Ummeldung:
Ein Wohnungswechsel innerhalb Gemeinde muss ebenfalls innerhalb von 2 Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde angezeigt werden. Zur Ummeldung bringen Sie bitte alle Dokumente (Personalausweis und/oder Reisepass) sowie die Wohnungsgeberbestätigung Ihres Vermieters mit.

Abmeldung wegen Wegzug ins Ausland:
Eine Abmeldung der Wohnung erfolgt nur, wenn Sie das Inland verlassen. Sobald Sie in ein anderes Land ziehen, müssen Sie dies bei der Meldebehörde anzeigen. Zur Abmeldung bringen Sie bitte alle Dokumente (Personalausweis und/oder Reisepass) mit.

Abmeldung einer Nebenwohnung:
Ziehen Sie aus Ihrer Nebenwohnungen im Inland aus, so ist dies der Meldebehörde mitzuteilen. Zur Abmeldung bringen Sie bitte alle Dokumente (Personalausweis und/oder Reisepass) mit.


Auskunfts- und Übermittlungssperre

Auskunftssperre:
Auf Antrag kann eine Auskunftssperre im Melderegister eingerichtet werden, wenn Tatsachen vorliegen, die für den Betroffenen/die Betroffene bei Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen darbietet. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, setzen Sie sich umgehend mit uns in Verbindung.

Übermittlungssperre:
Jeder Bürger und jede Bürgerin hat gegenüber der Meldebehörde ein Widerspruchsrecht zur Veröffentlichung und/oder Übermittlung seiner Personendaten. Auf Antrag kann eine Übermittlungssperre im Melderegister eingerichtet werden. Die Übermittlungssperre gilt bis auf Widerruf. Die Eintragung erfolgt gebührenfrei.

Folgende Übermittlungssperren können beantragt werden:

  • Widerspruch gegen die Übermittlung an Religionsgesellschaften
  • Widerspruch bei Alters- und Ehejubiläen
  • Widerspruch gegen die Übermittlung an Parteien
  • Widerspruch gegen die Übermittlung an Adressbuchverlage
  • Widerspruch zur Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung

Erläuterungen zu den Übermittlungssperren sowie das Antragsformular finden Sie hier: Formular „Antrag auf Einrichtung von Übermittlungssperren”


Führungzeugnis

Die Bearbeitung dauert ca. 2-4 Wochen nach Antragstellung.

Es wird zwischen zwei Arten von Führungszeugnissen unterschieden:

Privatführungszeugnis = Führungszeugnis wird direkt dem Antragsteller zugesandt.

Behördenführungszeugnis = Führungszeugnis wird an die Behörde gesandt, welche das Führungszeugnis von Ihnen benötigt. Hierbei ist die Postanschrift der Behörde unbedingt notwendig.

Gebühr: 13,00 Euro pro Führungszeugnis

Das Führungszeugnis kann auch online beantragt werden. Informationen erhalten Sie hier.


Meldebescheinigung

Die Beantragung erfolgt persönlich im Bürger- und Tourismusservice der Stadt Bischofswerda. Bringen Sie dazu bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Die Meldebescheinigung wird in der Regel sofort ausgestellt.

Gebühr: 12,00 €

Beglaubigungen

Beglaubigungen von Zeugnissen und Urkunden (keine Personenstandsurkunden) werden im Bürger- und Tourismusservice der Stadt Bischofswerda angefertigt. Bringen Sie dazu bitte unbedingt das Originalexemplar mit.

Bei Personenstandsurkunden wenden Sie sich bitte an das zuständige Standesamt.

Gebühr:
5,00 € für jede erste Beglaubigung
2,50 € für jede weitere Ausfertigung