Inhalt:
  1. Bischofswerda.de
  2. Rathaus und Verwaltung
  3. Bürger- und Tourismusservice
  4. Meldeangelegenheiten

Meldeangelegenheiten

An-, Ab- und Ummeldung einer Wohnung

Anmeldung:

Die Anmeldung einer Wohnung/Nebenwohnung muss innerhalb von 2 Wochen nach Einzug erfolgen. Zur Anmeldung bitte alle Dokumente (Personalausweis, Reisepass) sowie die Wohnungsgeberbestätigung mitbringen.

Ummeldung:

Ein Wohnungswechsel in der Gemeinde muss ebenso innerhalb von 2 Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde angezeigt werden. Zur Ummeldung bitte alle Dokumente (Personalausweis, Reisepass) sowie die Wohnungsgeberbestätigung mitbringen.

Abmeldung:

Alleinige Wohnung/Hauptwohnung:

Eine Abmeldung der Wohnung erfolgt nur, wenn das Inland verlassen wird. Sobald Sie in ein anderes Land ziehen, müssen Sie dies bei der Meldebehörde anzeigen. Zur Abmeldung bitte alle Dokumente (Personalausweis, Reisepass) sowie die Wohnungsgeberbestätigung mitbringen. 

Nebenwohnung:

Die meldepflichtige Person hat der Meldebehörde bei jeder An- oder Abmeldung mitzuteilen, welche weiteren Wohnungen (Nebenwohnungen) bestehen und welche Wohnung ihre Hauptwohnung ist. 

Zieht die meldepflichtige Person aus einer ihrer Nebenwohnungen im Inland aus, so ist dies der Meldebehörde, die für die Nebenwohnung bzw. die für die alleinige Wohnung/Hauptwohnung zuständig ist, mitzuteilen. Siehe dazu auch §21 (4) BMG

Zur Abmeldung bitte Personalausweis und/oder Reisepass mitbringen.


Auskunfts- und Übermittlungssperre

Auskunftssperre:

Auf Antrag kann der Bürger eine Auskunftssperre einrichten lassen. Diese ist max. 2 Jahre gültig. Eine Auskunftssperre wird erst dann eingerichtet, wenn Tatsachen vorliegen, die für den Betroffenen eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen darbietet.  

Der Antrag auf eine Auskunftssperre muss schriftlich erfolgen und begründet werden. 

Außerdem sind Unterlagen, aus denen sich Begründungen ergeben (Polizeianzeigen, sonstige Bedrohungsunterlagen), beizufügen. 

Übermittlungssperre:

Auf Antrag kann der Bürger eine Übermittlungssperre einrichten lassen. Jeder Bürger hat gegenüber der Meldebehörde ein Widerspruchsrecht zur Veröffentlichung oder Übermittlung seiner Personendaten. Die Übermittlungssperre gilt bis auf Widerruf. Die Eintragung erfolgt gebührenfrei. 

Folgende Übermittlungssperren können beantragt werden:

  • Widerspruch gegen die Übermittlung an Religionsgesellschaften
  • Widerspruch bei Alters- und Ehejubiläen 
  • Widerspruch gegen die Übermittlung an Parteien
  • Widerspruch gegen die Übermittlung an Adressbuchverlage
  • Widerspruch zur Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung.

Erläuterungen zu den Übermittlungssperren sowie das Antragsformular finden Sie hier:

Formular „Antrag auf Einrichtung von Übermittlungssperren”


Führungzeugnis

Die Beantragung eines Führungszeugnisses erfolgt im Bürger- und Tourismusservice.

Es wird zwischen zwei Arten unterschieden:

Privatführungszeugnis = Führungszeugnis wird direkt dem Antragsteller zugesandt.

Behördenführungszeugnis = Führungszeugnis wird direkt an die jeweilige Behörde gesandt. Hierbei ist die Adresse der Behörde unbedingt notwendig.

Kosten: 13,00 Euro pro Führungszeugnis

Die Bearbeitung dauert ca. 2 Wochen nach Antragstellung.

Das Führungszeugnis kann auch online beantragt werden, Informationen erhalten Sie hier.


Melde- und Lebensbescheinigung

Die Melde- und Lebensbescheinigung wird im Bürger- und Tourismusservice ausgestellt. Die Beantragung erfolgt persönlich. Dazu bitte einen gültigen Personalausweis/Reisepass vorlegen.

Diese Bescheinigung wird u. a. auch für die Anmeldung einer Eheschließung beim Standesamt benötigt.

Gebühr: 12,00 Euro je Bescheinigung


Beglaubigungen

Beglaubigungen werden im Bürger- und Tourismusservice angefertigt. Es werden lediglich Zeugnisse und Urkunden beglaubigt. Das Originalexemplar ist in jedem Fall vorzulegen.

Bei Personenstandsurkunden wenden Sie sich bitte an das zuständige Standesamt!

Gebühr:

5,00 Euro jede erste Beglaubigung

2,50 Euro jede weitere Ausfertigung