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Beantragung Personalausweis/Reisepass
Personalausweis
Die Beantragung eines Personalausweises erfolgt im Bürger- und Tourismusservice der Stadt Bischofswerda.
Ab dem 16. Lebensjahr tritt die Ausweispflicht laut § 1 Abs. 1-2 PAuswG für alle deutschen Staatsbürger in Kraft.
Folgende Unterlagen sind notwendig:
- Personalausweis bzw. Reisepass
- Geburtsurkunde oder Eheurkunde/Familienstammbuch
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
- 22,80 Euro (bei Antragstellern unter 24 Jahre)
- 37,00 Euro (bei Antragstellern über 24 Jahre)
Um die Identität einwandfrei feststellen zu können, ist die Anwesenheit zur Beantragung unbedingt erforderlich.
Gültigkeit:
bei unter 24-jährigen = 6 Jahre
bei über 24-jährigen = 10 Jahre
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 2-3 Wochen. Die Abholung erfolgt persönlich. Sollten Sie verhindert sein, können Sie eine Vertrauensperson mit Abholvollmacht beauftragen.

Personalausweis für unter 16-jährige
Die Personalausweispflicht tritt ab dem vollendetem 16. Lebensjahr lt. § 1 Abs. 1-2 PAuswG für alle deutschen Staatsbürger in Kraft.
Aber auch für jüngere Personen kann ein Personalausweis ausgestellt werden. Dazu sind folgende Unterlagen notwendig:
- Geburtsurkunde des Kindes
- vorhandener gültiger Kinderreisepass
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
- 22,80 Euro
- Zustimmung der Sorgeberechtigten
- Sorgerechtsnachweis (bei nur einem Sorgeberechtigten)
- Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes der/des Sorgeberechtigten
Um die Identität des Kindes einwandfrei feststellen zu können, ist die Anwesenheit zur Beantragung unbedingt erforderlich.
Reisepass

Die Beantragung eines Reisepasses erfolgt im Bürger- und Tourismusservice der Stadt Bischofswerda.
Folgende Unterlagen sind notwendig:
- Personalausweis bzw. Reisepass
- Geburtsurkunde oder Eheurkunde/Familienstammbuch
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
- 37,50 Euro (bei Antragstellern unter 24 Jahren)
- 60,00 Euro (bei Antragstellern über 24 Jahren)
Um die Identität einwandfrei feststellen zu können, ist die Anwesenheit zur Beantragung unbedingt erforderlich!
Gültigkeit:
bei unter 24-jährigen = 6 Jahre
bei über 24-jährigen = 10 Jahre
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 4-6 Wochen. Eine Abholung erfolgt persönlich oder mit Abholvollmacht.
Beachte: Wird ein Reisepass für Personen beantragt, welche das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind folgende Unterlagen notwendig:
- Personalausweis bzw. Reisepass des Antragstellers
- Geburtsurkunde oder Eheurkunde/Familienstammbuch
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
- Zustimmung der Sorgeberechtigten
- Sorgerechtsnachweis (bei nur einem Sorgeberechtigten)
- Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes der/des Sorgeberechtigten
- 37,50 Euro
Vorläufiger Reisepass

Der vorläufige Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgehändigt! Er ist lediglich als Ersatzpapier gedacht und für längstens 1 Jahr gültig. Bitte erkundigen Sie sich vorher, ob in Ihrem Reiseland der vorläufige Reisepass auch anerkannt wird.
Folgende Unterlagen sind bei Beantragung erforderlich:
- Personalausweis bzw. Reisepass
- Geburtsurkunde oder Eheurkunde/Familienstammbuch
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
- 26,00 Euro
Um die Identität einwandfrei feststellen zu können, ist die Anwesenheit zur Beantragung unbedingt erforderlich.
Der vorläufige Reisepass wird in der Regel sofort ausgestellt.
Kinderreisepass

Die Beantragung eines Kinderreisepasses erfolgt im Bürger- und Tourismusservice der Stadt Bischofswerda.
Er wird nur für Kinder ausgestellt, welche das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ist max. 1 Jahr gültig! Auch eine Verlängerung/Aktualisierung ist max. 1 Jahr gültig!
Folgende Unterlagen sind notwendig:
- Geburtsurkunde des Kindes
- vorhandener gültiger Kinderreisepass
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
- Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten
- Sorgerechtsnachweis (bei nur einem Sorgeberechtigten)
- Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes der/des Sorgeberechtigten
Gebühr:
- 13,00 Euro bei Erstbeantragung
- 6,00 Euro bei Verlängerung/Aktualisierung des Bildes
Ein Kinderreisepass kann nur verlängert werden, solange dieser seine Gültigkeit besitzt!
Um die Identität des Kindes einwandfrei feststellen zu können, ist die Anwesenheit zur Beantragung/Verlängerung unbedingt erforderlich!