Inhalt:
  1. Bischofswerda.de
  2. Rathaus und Verwaltung
  3. Bürger- und Tourismusservice
  4. Beantragung Personalausweis/Reisepass

Beantragung Personalausweis/Reisepass

Die Beantragung von Personaldokumenten erfolgt persönlich im Bürger- und Tourismusservice der Stadt Bischofswerda.

Hinweis für die Eltern: Der Kinderreisepass wurde zum 01.01.2024 bundesweit abgeschafft. Für Reisen ins Ausland benötigt Ihr Kind nun einen Personalausweis oder einen Reisepass. Sollte Ihr Kind noch einen gültigen Kinderreisepass besitzen, können Sie diesen bis zum Ablaufdatum weiterhin nutzen.

Personalausweis

Ab dem 16. Lebensjahr tritt die Ausweispflicht laut § 1 Abs. 1-2 PAuswG für alle deutschen Staatsbürger in Kraft.

Folgende Unterlagen sind notwendig:

  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • Geburtsurkunde oder Eheurkunde/Familienstammbuch
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto

Wird ein Personalausweis für Kinder unter 16 Jahren beantragt, werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:

Um die Identität einwandfrei feststellen zu können, ist die Anwesenheit zur Beantragung unbedingt erforderlich.

Gültigkeit:
bei unter 24-Jährigen: 6 Jahre
bei über 24-Jährigen: 10 Jahre

Gebühr:
bei unter 24-Jährigen: 22,80 €
bei über 24-Jährigen: 37,00 €

Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 2-3 Wochen. Die Abholung erfolgt persönlich. Sollten Sie verhindert sein, können Sie eine Vertrauensperson mit Abholvollmacht beauftragen.


Reisepass

Folgende Unterlagen sind notwendig:

  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • Geburtsurkunde oder Eheurkunde/Familienstammbuch
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto

Wird ein Reisepass für Kinder unter 18 Jahren beantragt, werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:

Um die Identität einwandfrei feststellen zu können, ist die Anwesenheit zur Beantragung unbedingt erforderlich.

Gültigkeit:
bei unter 24-Jährigen: 6 Jahre
bei über 24-Jährigen: 10 Jahre

Gebühr:
bei unter 24-Jährigen: 37,50 €
bei über 24-Jährigen: 70,00 €

Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 4-6 Wochen. Die Abholung erfolgt persönlich. Sollten Sie verhindert sein, können Sie eine Vertrauensperson mit Abholvollmacht beauftragen.