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Baulandkataster

Baulandkataster

Was ist ein Baulandkataster?

Ein Baulandkataster beinhaltet unbebaute und untergenutzte oder geringfügig bebaute Grundstücke innerhalb der bebauten bzw. bebaubaren Siedlungsflächen einer Stadt. Die gesetzliche Grundlage – § 200 Abs. 3 des Baugesetzbuches –(BauGB) regelt den Rahmen für eine Veröffentlichung dieser Flächen. Betroffene Eigentümer können einer Veröffentlichung ihrer Flächen widersprechen. Bei dem Baulandkataster handelt es sich um ein Instrument, das bereits von einer Vielzahl deutscher Städte genutzt wird, um die Bebauung von Baulücken und nur geringfügig genutzten Bauflächen zu forcieren. Inhalt des Katasters sind Informationen zu Grundstücken wie Flur- und Flurstücksnummer, Straßenname oder Angaben zur Grundstücksgröße.

Wozu dient ein Baulandkataster?

Mit dem Baulandkataster können sich Bauwillige, Architekten und Makler einen Überblick über vorhandene und theoretisch mobilisierbare Baulandpotenziale innerhalb des besiedelten Stadtgebietes verschaffen. Ein Baulandkataster leistet eine wertvolle Unterstützung bei dem Ziel, bereits erschlossene Bereiche im Sinne einer flächensparenden Siedlungsentwicklung für den Wohnungsbau zu mobilisieren und zu bebauen. Damit können die technische Erschließung (z. B. Strom, Gas, Kanal) effizient genutzt, Kosten gespart und der Verkehrsaufwand reduziert werden. Dies hat nicht nur ökologische, sondern angesichts des demografischen Wandels auch soziale und wirtschaftliche Vorteile.

Welche Flächen werden aufgenommen?

Das Baulandkataster beinhaltet alle bekannten unbebauten und untergenutzten oder nur geringfügig bebauten Grundstücke innerhalb des Innenbereichs, die sofort oder in absehbarer Zeit bebaubar sind. Konkrete Fragen des Grundstückseigentümers zur Bebaubarkeit des Flurstückes bzw. Klärung möglicher Grundlagen, die für eine Bebauung erfüllt sein müssen, können in einem Beratungsgespräch mit dem Bauamt, Team Stadt- und Verkehrsplanung der Großen Kreisstadt Bischofswerda, Rudolf-Breitscheid-Straße 7, 01877 Bischofswerda (Tel. 03594 786103) erörtert werden. Wir weisen darauf hin, dass die verkehrliche und medienseitige Erschließung des/der Grundstücke/s noch nicht abschließend geprüft wurde/n. Das Baulandkataster wird regelmäßig aktualisiert. Trotzdem kann vonseiten der Stadt Bischofswerda nicht ausgeschlossen werden, dass Grundstücke beziehungsweise Flächen zwischenzeitlich bebaut sind. Für die im Baulandkataster veröffentlichten Daten wird vonseiten der Großen Kreisstadt Bischofswerda keine Gewährleistung für deren Richtigkeit oder Vollständigkeit übernommen.

Die letzte Überprüfung der Baulücken erfolgte im August 2021.

Liegt mit der Veröffentlichung eines Grundstücks automatisch Baurecht vor?

Aus dem Baulandkataster können keine planungs- oder bauordnungsrechtlichen Ansprüche abgeleitet werden. „Die Aufnahme eines Grundstücks in das Baulandkataster ersetzt nicht die Baugenehmigung und sagt sie auch nicht zu. Die Bebaubarkeit des jeweiligen Grundstücks bzw. der jeweiligen Fläche kann im Einzelfall im Rahmen einer Bauvoranfrage beim Landkreis Bautzen, Bauordnungsamt, Macherstraße 55, 01917 Kamenz geprüft werden. Eine Haftung dafür, dass die im Baulandkataster veröffentlichen Grundstücke beziehungsweise Flächen sofort oder in absehbarer Zeit bebaubar sind, wird vonseiten der Großen Kreisstadt Bischofswerda nicht übernommen.

Hat die Veröffentlichung meines Grundstücks rechtliche Konsequenzen?

Es ist beabsichtigt mit der Veröffentlichung eine Anstoßwirkung zu erzielen, indem Eigentümer, Bauwillige, Architekten und Makler auf Baulandpotenziale im Stadtgebiet aufmerksam gemacht werden. Eine rechtliche Auswirkung hat die Darstellung im Kataster nicht. Die Aufnahme in das Baulandkataster bedeutet nicht, dass die Pflicht besteht, auf dem Grundstück in absehbarer Zeit eine Bebauung herbeiführen zu müssen.

Verliere ich mein (zukünftiges) Baurecht bei Einlegen eines Widerspruchs?

Mit einem Widerspruch wird keine Baugenehmigung entzogen, genauso wie eine Aufnahme des Grundstücks in das Baulandkataster keine Baugenehmigung ersetzt oder diese zusagt. Ein Widerspruch gegen die Veröffentlichung des Grundstücks im Baulandkataster hat zur Folge, dass die Fläche nicht im Baulandkataster auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Bischofswerda veröffentlicht wird.

Werden die Daten der Grundstückseigentümer öffentlich gemacht (Datenschutz)?

Die Veröffentlichung des Baulandkatasters erfolgt gemäß § 200 (3) BauGB. Aus Datenschutzgründen enthält das Baulandkataster keine Angaben über Grundstückseigentümer und deren Verkaufsbereitschaft. Es werden weder private Daten noch Namen von Eigentümern oder Eigentumsverhältnisse öffentlich gemacht oder an interessierte Bauwillige weitergeleitet.

Wie kommt der Kontakt zwischen Grundstückseigentümer und Interessent zustande?

Interessierte Bauwillige können sich bei der Stadtverwaltung melden und ihre Interessenbekundung für ein Grundstück einreichen, welche sie hier finden. Die Interessenbekundungn wird daraufhin von der Stadtverwaltung an die jeweiligen Grundstückseigentümer weitergeleitet. Wichtig: Die Entscheidung zur Kontaktaufnahme mit einem Interessenten obliegt nur dem Eigentümer der potenziellen Baufläche. Diese Entscheidung ist freiwillig.

Kann ich eine Darstellung meines Grundstücks im Baulandkataster auch nach der Veröffentlichung noch widerrufen?

Wurde Ihr Grundstück bereits im Baulandkataster veröffentlicht, so können Sie auch zu einem späteren Zeitpunkt der Veröffentlichung widersprechen. Das in Ihrem Eigentum befindliche Grundstück wird bei der nächsten Aktualisierung aus der im Internet veröffentlichten Datenerfassung entfernt.

Formulare

Antrag auf Aufnahme einer Baulücke

Kaufinteresse an einem Flurstück

Widerspruch gegen die Veröffentlichung