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„Nachhaltige Soziale Stadtentwicklung“ ESF Plus 2021 – 2027

Auslobung zur Beantragung von Einzelprojekten für das neue Gebietsbezogene Integrierte Handlungskonzept (GIHK) im Rahmen des Förderprogramms ESF Plus 2021 – 2027

1.    Hintergrund

Zum zweiten Mal plant die Stadt Bischofswerda die Teilnahme am Programm „Nachhaltige Soziale Stadtentwicklung“ des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung, gefördert über den Europäischen Sozialfonds (ESF). Als Voraussetzung für die Teilnahme am Programm ist die Stadt Bischofswerda aufgefordert, ein „Gebietsbezogenes Integriertes Handlungskonzept“ (GIHK) zu erarbeiten, in dessen Rahmen Ziele und Projektansätze für die Förderperiode zu entwickeln sind.

Im Rahmen einer Sozialraumanalyse wurden unter der Beteiligung zahlreicher privater und öffentlicher Akteure sowie Experten wichtige Handlungserfordernisse für das Untersuchungsgebiet (siehe Karte) abgeleitet. Die Ergebnisse aus diesem offenen, akteurs- und ämterübergreifenden Prozess wurden in einem Beurteilungsbericht zusammengefasst und auf der Projektwebseite veröffentlicht. Auf Grundlage der Anmerkungen und Ergänzungen gibt die Stadt Bischofswerda hiermit eine öffentliche Auslobung zur Beantragung von Einzelprojekten für das neue GIHK bekannt.

2.    Antragsberechtigung

Im Rahmen des Förderprogramms sollen niedrigschwellige soziale Projekte innerhalb einer für die Stadt Bischofswerda festgelegten Gebietskulisse unterstützt werden. Antragsberechtigt sind alle Akteure, u. a. öffentliche Einrichtungen, gemeinnützige Organisationen und Verbände, welche sich an der Sozialraumanalyse zur Erstellung des GIHK beteiligt haben und welche die festgelegten Ziele (siehe Punkt 3) verfolgen.

3.    Fördergegenstände und Zielgruppen im ESF Plus / in Bischofswerda

Beachten Sie bei Ihren Projektüberlegungen, dass die Projekte auf die unten genannten Förder-gegenstände der Förderrichtlinie (FRL) sowie die Zielgruppen im Fördergebiet ausgerichtet sein müssen. Die Vorhaben müssen ihren Durchführungsort im Gebiet haben. 

Fördergegenstände (FG) gem. FRL Nachhaltige soziale Stadtentwicklung ESF Plus 2021–2027 vom 22.04.2022, Teil 2 A. Ziffer II:

FG1: Stadtteilvorhaben „Informelle Kinder- und Jugendbildung“

-       Unterstützungs-/Freizeitangebote zur Vermittlung sozialen, emotionaler und Bildungskompetenzen

-       Zielgruppe: Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre; ggf. Einbeziehung von Familien und sozialräumliche Vernetzung/Kooperation (z. B. mit Schulen, Kitas)

-       Orientierung an Interessen von sozial und anderweitig benachteiligten Kindern und Jugendlichen

-       Verbesserung Teilhabe und Chancengleichheit von Kindern/ Jugendlichen aus einkommensschwachen oder anderweitig benachteiligten Familien

-       Ausrichtung auf Lebenswelt und Sozialraum der Kinder/Jugendlichen

-       Offene Vorhaben (offene Komm- und Gehstruktur) oder geschlossene Vorhaben (fester Personenkreis)

FG2: Stadtteilvorhaben „Soziale Integration“

-       Niedrigschwellige, informelle Vorhaben zur sozialen Integration und Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit; Schwerpunkte: Vermittlung von Grund-, Schlüssel- und Bildungskompetenzen; Unterstützung bei Bewältigung konkreter Problemlagen durch gemeinsames Handeln und Förderung partizipativer Prozesse; Beratungs- und Unterstützungsangebote im Prozess der Beschäftigungssuche, Beschäftigungsaufnahme und Berufsorientierung; Kontakt- und Hilfsangebote zur Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabe; Beratungsangebote über den Zugang und die Inanspruchnahme von Unterstützungsangeboten

-       Zielgruppe: Personen mit geringen Chancen auf dem Arbeitsmarkt (z. B. junge Erwachsene ohne Schulabschluss, Langzeitarbeitslose, Migrantinnen/ Migranten, Alleinerziehende, ältere Beschäftigte) sowie von sozialer Ausgrenzung/Isolation betroffene bzw. bedrohte Personen (z. B. Einkommensschwache, Migrantinnen/ Migranten, Geflüchtete, Wohnungslose, Menschen mit gesundheitlichen/ psychischen Beeinträchtigungen, ältere Menschen); ggf. sozialräumliche Vernetzung/Kooperation

-       Offene oder geschlossene Vorhaben

FG3: Stadtteilvorhaben „Wirtschaft im Quartier“

-       Förderung des Erfahrungsaustauschs und der Zusammenarbeit von lokal agierenden Unternehmen zur Verbesserung der sozialen Integration im Quartier

-       Zielgruppe: Solo-Selbstständige, Klein- und Kleinstunternehmen

-       Offene Vorhaben

FG4: Begleitende Maßnahmen

-       Auf das Gesamtvorhaben bezogene Aktivitäten; insb. Erstellung und Fortschreibung des GIHK, fachliche und organisatorische Begleitung, Öffentlichkeitsarbeit, Administrative Unterstützung der Projektträger

Neben der Förderrichtlinie sind auch die Ergebnisse der Sozialraumanalyse zu beachten. Die Stadt Bischofswerda muss auf Grundlage der Rahmenbedingungen im Fördergebiet, insbesondere der abgeleiteten Defizite und Bedarfe, eigene Prioritäten bei der Auswahl der zu fördernden Projekte setzen. Ziel der Stadt ist es dabei jedoch, Sie als die im Gebiet tätigen Akteure bei Ihrer Arbeit zu unterstützen und die Schaffung neuer oder Verbesserung bestehender Angebote zu fördern. Aus dem akteursübergreifenden Analyseprozess ergibt sich folgende Zielstellung für das Gebiet:

Weiterentwicklung der Angebote gemäß dem Bedarf der Zielgruppen, insb. Freizeit-, Kultur-, Bildungs- und Beratungsangebote für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Senioren

-  Mehr Möglichkeiten zur sozialen Teilhabe (einschließlich Inklusion und Integration), um Miteinander und Verständnis zu stärken, u. a. zwischen Jung und Alt, Alteingesessenen und Zugezogenen, Altstadt und Südstadt

Stärkung der Altstadt als gemeinsamen Sozialraum (u. a. für Einkauf, Gastronomie, Dienstleistungen sowie für Angebote und Veranstaltungen, die alle Bewohner zusammenbringen)

Verbesserung der Anbindung der Südstadt an das Zentrum und Ergänzung von Angebotsstrukturen (insb. Freizeit und Kultur) in der Südstadt

4.    Inhalte der Projektanträge

Die Projektanträge sollten eine klare und umfassende Darstellung des geplanten Vorhabens enthalten, die es der Stadt Bischofswerda erlaubt, das Projekt hinsichtlich seiner Relevanz, Machbarkeit und Wirksamkeit sowie hinsichtlich förderrechtlicher Aspekte zu prüfen. Im Folgenden sind wesentliche Inhalte aufgeführt, die in Ihrem Antrag enthalten sein sollen. 

Allgemeines

-       Projekttitel – prägnante Bezeichnung des Vorhabens

-       Träger des Vorhabens, ggf. Ansprechpartner/in

Hintergrund des Projekts

-       Motivation und Relevanz des Projekts im Kontext der unter Punkt 3 genannten Zielstellung

-       Ausgangs- und Bedarfssituation – Bezugnahme auf aktuelle Rahmenbedingungen im Gebiet (sozial, wirtschaftlich, demografisch, städtebaulich) und Darstellung der Defizite, die das Projekt adressieren soll (insb. Angebotslücken)

-       Folgende Rahmenbedingungen sind zu beachten: keine Pflichtaufgabe der Stadt, Ausschluss anderer vorhandener/geplanter Bundes- und Landesprogramme (ESF-Förderung ist nachrangig)

Ziele des Projekts

-       Zuordnung zum Fördergegenstand

-       Zielsetzung – klare Formulierung der Ziele, die das Projekt erreichen möchte

-       Zielgruppe – Welche Zielgruppe soll erreicht werden (vgl. Punkt 3, Fördergegenstände)? Welchen Bezug hat die Zielgruppe zum Fördergebiet? Wie soll die Zielgruppenansprache erfolgen?

Projektbeschreibung

Kurze Ausführung zur inhaltlichen, zeitlichen und personellen Umsetzung:

-       Welche Angebote sollen umgesetzt werden?

-       Art des Vorhabens (offene und/oder geschlossene Vorhabensteile) – nur bei FG1 und FG2

-       Wie sieht der grobe Ablaufplan aus (z. B. Arbeitsschritte, Meilensteine, Veranstaltungen)?

-       Beginn und Ende, Zeitplan und Dauer des Projekts (max. 2 Jahre, ggf. Verlängerung möglich)

-       Ort der Durchführung – Befindet sich der Vorhabensort im Fördergebiet? Gibt es bereits eine Einrichtung oder besteht ein Raumbedarf?

Projektfinanzierung

-       Voraussichtliche Kosten (davon vorhabensbezogene Personalkosten) und Angabe, ob Abrechnung nach Restkostenpauschale (typische Vorhaben) oder Einzelkalkulation einschließlich Sachausgaben (atypische Vorhaben) – weitere Informationen siehe Präsentation Anlaufberatung auf der Projektwebseite

-       Möglichkeit zur Erbringung der Eigenanteile an den Projektkosten (min. 15 % der Gesamtausgaben, i. d. R. min. 10.000 € Förderrahmen)

-       Ist ein Drittmitteleinsatz geplant? Wenn ja, aus welcher Quelle?

-       Sind Aufwandsentschädigungen für Teilnehmer geplant oder erforderlich (max. 3,10 €/8,60 € je Anwesenheitstag bei mindestens 3/6 Zeitstunden)?

Voraussichtliche Projektergebnisse

-       Welche Ergebnisse werden erwartet? - Zahl der Teilnahmen (in offenen Vorhabensbestandteilen) bzw. Teilnehmer (in geschlossenen Vorhabensbestandteilen)

-       Kann das Projekt nach Abschluss der Förderung weitergeführt werden? – Perspektive zur Verstetigung des geplanten Vorhabens über die Förderperiode hinaus

Eignung und Ressourcen des Antragstellers

-       Angaben zum Antragsteller – Tätigkeitsfeld, Erfahrungen und Referenzen im geplanten Tätigkeitsbereich und mit der Zielgruppe

-       Sind Kooperationen mit anderen Einrichtungen, Organisationen u. A. vorgesehen oder gewünscht?

Der Antrag kann stichpunktartig formuliert sein und sollte drei A4‑Seiten nicht überschreiten.

5.    Bewertungskriterien

Die Einzelprojektanträge werden u. a. nach den folgenden Kriterien bewertet:

-  Durchführungsort im Gebiet (Pflichtkriterium)

-  Ausrichtung auf sozial oder anderweitig benachteiligte Zielgruppen im Gebiet (vgl. Punkt 3, Fördergegenstände)

-  Adressierung von sozialräumlichen Defiziten im Gebiet, Verbesserung der Chancengleichheit, der aktiven Teilhabe sowie der Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit

-  Einhaltung der förderrechtlichen Projektvorgaben

-  Realistischer Zeit- und Kostenplan

-  Nachhaltigkeit und langfristige Wirkung des Projektes

-  Erfahrung und Expertise der Antragstellenden im relevanten Bereich

6.    Weiterer Ablauf

Sie erhalten bis zum 20.09.2023 Zeit zur Formulierung und Einreichung von Projektvorschlägen bei einem der unten genannten Ansprechpartner. Wir empfehlen ausdrücklich, dass auch gegenwärtig noch nicht abschließend geplante Projektideen zur Bewertung eingereicht werden sollen, da diese im Rahmen der Anhörungstage noch finalisiert werden können.

Die Beratungsgespräche (Anhörungstage) mit Ihnen als Antragsteller finden im Anschluss an die Auslobung (voraussichtlich Anfang Oktober 2023) statt. Dabei wird im Hinblick auf förderrelevante Aspekte beraten und Ihnen werden ggf. Nachbesserungsaufträge mitgeteilt. Die Bewertung und finale Projektauswahl der Anträge werden durch eine Arbeitsgruppe aus verschiedenen Akteuren (ESF-Gremium) erfolgen.

Ziel der Stadt ist es, die durch den Prozess ausgewählten Projekte im vierten Quartal 2023 im Rahmen des Gesamtantrags der Stadt Bischofswerda zur Förderung zu beantragen. Die Umsetzung dieser Projekte kann voraussichtlich ab Herbst 2024 erfolgen und läuft zum jetzigen Stand bis maximal 30.06.2028.

Ansprechpartner

Bei Fragen zum Projektantrag oder zum weiteren Ablauf wenden Sie sich gern an die Stadt Bischofswerda oder die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH:

Stadt Bischofswerda

Frau Müller
Amtsleiterin Familien- und Ordnungsamt
E-Mail:
sybille.mueller@bischofswerda.de
Telefon: 03594 786120

Frau Mehnert
Sachbearbeiterin Familien- und Ordnungsamt
E-Mail:
kerstin.mehnert@bischofswerda.de
Telefon: 03594 786121
Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH

Frau Franke
Projektleiterin
E-Mail:
anja.franke@wuestenrot.de
Telefon: 0351 80828-23

Frau Knifka
Projektmitarbeiterin
E-Mail:
knifka.wiebke@wuestenrot.de
Telefon: 0351 80828-16