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Pressemitteilung

Widerspruchsrecht gegen Datenübermittlung

Nach § 58 des Soldatengesetzes können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind.
Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr aufgrund § 58c Absatz 1 des Soldatengesetzes jährlich bis zum 31.März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, wenn diese im nächsten Jahr volljährig werden:

1. Familienname
2. Vornamen
3. gegenwärtige Anschrift.

Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt.
Der Widerspruch kann bei der Meldebehörde im Bürger- und Tourismusservice im Rathaus in Bischofswerda, Altmarkt 1, 01877 Bischofswerda persönlich oder zur Niederschrift eingelegt werden.

Meldebehörde

(veröffentlicht am 26.10.2018)