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Pressemitteilung

Weitere Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie

Der Freistaat Sachsen schließt per Allgemeinverfügung fast alle privaten und öffentlichen Einrichtungen und untersagt ebenso alle Veranstaltungen. Die Verfügung des Gesundheitsministeriums gilt ab Mittwoch, dem 18. März 2020, 24 Uhr, bis zunächst 20. April 2020. Mehr Infos zur Allgemeinverfügung:
https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Allgemeinverfuegung-Veranstaltungen-2020-03-20.pdf

Die Stadt Bischofswerda hat darüber hinaus weitere Regelungen getroffen und informiert über den aktuellen Sachstand:

  1. Trauerfeiern auf dem Neuen Friedhof am Schmöllner Weg sowie auf den Friedhöfen der Ortsteile Großdrebnitz und Goldbach können ab sofort nur noch nichtöffentlich, im engsten Familienkreis  und unter freiem Himmel am offenen Grab – ohne Nutzung der Trauerhalle – stattfinden.
  2. Bei Eheschließungen des Standesamtes Bischofswerda dürfen maximal acht Personen (inklusive Brautpaar) der Feiergesellschaft angehören. Diese sind im Vorfeld der Trauung auf einem Formular den zuständigen Standesbeamten mitzuteilen.
  3. Die Notbetreuung in den Bischofswerdaer Kindereinrichtungen ist am heutigen Tag erfolgreich angelaufen. Insgesamt 53 Kinder (davon 22 Kinder, die direkt in den Grundschulen, und 31 Kinder, die direkt durch die Stadt betreut werden). Aktuell geschlossen sind nur die Kita Glückskäfer in Schönbrunn, das Kinderhaus Butterberg-Wichtel, die Räumlichkeiten des Hortes im Kinderhaus Kunterbunt sowie die Interimsräumlichkeiten des Hortes der Grundschule Goldbach in der ehemaligen Regenbogenvilla. Kinder dieser Einrichtungen wurden entweder auf die Horte der Grundschulen Kirchstraße und Süd sowie auf die Kinderhäuser Sonnenschein und Kunterbunt aufgeteilt. Das Landesamt für Schule und Bildung weist noch einmal daraufhin, dass für die Notbetreuung an Grund- und Förderschulen die Zuständigkeit bei den jeweiligen Schulleitern liegt. Die Notbetreuungszeit betrifft die sonst übliche Unterrichtszeit und auch die Hortzeit. Bei den Kitas liegt die Zuständigkeit bei den Städten und Gemeinden.
  4. Der Lebenshilfe-Verein Bischofswerda hat als Träger des Tier- und Kulturparks entschieden, die zoologische Einrichtung bis voraussichtlich 19. April für den Publikumsverkehr zu schließen.
  5. Sitzungen des Stadtrates, seiner Ausschüsse und der Ortschaftsräte fallen bis auf Weiteres aus.

Oberbürgermeister Holm Große zu den jetzt bevorstehenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens: „Ich weiß, dass wir alle gemeinsam vor einer schweren Zeit mit umfassenden Herausforderungen stehen. Ich appelliere an unsere Bischofswerdaer Bürgerinnen und Bürger, den Bestimmungen der Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen zwingend Folge zu leisten. Die Einschränkungen des öffentlichen Lebens sind notwendig, damit die Corona-Pandemie eingedämmt wird und wir so schnell wie möglich wieder zu einem normalen Leben übergehen können. Ich bin mir sicher, dass wir alle unseren gesunden Menschenverstand einsetzen werden. Lassen Sie uns vor allem auf unsere älteren Mitbürger achten und Wege finden, sie zu unterstützen“.

Information der Bevölkerung

Alle Informationen zu aktuellen Entwicklungen stehen auf der zentralen Internetseite unter https://www.coronavirus.sachsen.de Darüber hinaus können sich Bürgerinnen und Bürger mit ihren Fragen an das Bürger-Telefon des Sozialministeriums unter der 0351 564-55855 wenden.

Weitere Informationen: http://www.landkreis-bautzen.de/corona 

Die Stadt Bischofswerda informiert aktuell auf der Homepage www.bischofswerda.de bzw. ihrer Facebook-Seite www.facebook.com/Bischofswerda/

Informationen für Unternehmen

Das Arbeits- und Wirtschaftsministerium hat auf seiner Internetseite www.smwa.sachsen.de einen umfangreichen Bereich mit Fragen und Antworten zur Corona-Krise eingerichtet. Dieser wird fortlaufend erweitert.

(veröffentlicht am 18.03.2020)