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Pressemitteilung

Weihnachtsfrieden in der Stadt Bischofswerda

Oberbürgermeister Holm Große hat die Stadtverwaltung Bischofswerda angewiesen, in der Zeit vom 19. Dezember 2022 bis 1. Januar 2023 keine belastenden Verwaltungsakte zu erlassen, keine Vollstreckungsmaßnahmen durchzuführen und keine Mahnungen zuzustellen. „Weihnachten ist das Fest der Liebe und der Besinnung. Böse Überraschungen durch Behördenpost unterm Weihnachtsbaum sollte es nicht geben. Wir wollen unseren Teil für ein friedliches Weihnachtsfest beitragen“, erklärt der Oberbürgermeister. Ausgenommen von dieser Maßnahme bleiben aber die Überwachung des ruhenden Verkehrs bzw. die Fälle, in denen der Stadt ein Schaden oder Rechtsnachteil entstehen kann oder Gefahr im Verzug ist.

Im gleichen Zeitraum werden die Parkautomaten am Altmarkt – dem einzigen kostenpflichtigen Parkstandort in der Stadt – versiegelt und somit außer Betrieb genommen. Am 2. Januar 2023 werden die Automaten wieder aktiviert. In diesem Zeitraum können die Parkplätze kostenfrei genutzt werden. Es ist jedoch eine dafür erforderliche Parkscheibe auszulegen und die Höchstparkdauer von zwei Stunden zu beachten. Kontrollen der Parkzeiten werden durch Polizei und Gemeindevollzugsdienst durchgeführt.

(veröffentlicht am 13.12.2022)