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Pressemitteilung

Wahlhelfer für Landtagswahl gesucht

Am 1. September 2019 steht in der Stadt Bischofswerda die Wahl zum Sächsischen Landtag an. Für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl und die Besetzung der Wahlvorstände in den 14 Wahllokalen der Stadt und ihren Ortsteilen sowie einem Briefwahlvorstand werden wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger benötigt. Am Wahltag erledigt der Wahlvorstand seine Aufgaben in zwei Schichten. Dabei sprechen sich die Mitglieder der jeweiligen Wahlvorstände untereinander ab, welche Gruppe vormittags und welche nachmittags im Wahllokal anwesend ist. 17.30 Uhr treffen sich wieder alle Mitglieder des Wahlvorstands im Wahllokal – ab 18 Uhr erfolgt dann die Auszählung der abgegebenen Stimmen. Die Mitglieder des Briefwahlvorstandes nehmen erst am Nachmittag ihre Arbeit auf.

Wie viele Wahlhelfer werden benötigt:
Bei Wahlen zum Landtag werden etwa 125 Personen für die Wahllokale benötigt.

Wer kann mitmachen:
Jeder, der am Wahltag 18 Jahre alt ist, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Sie sollten Ihren Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten im Stadtgebiet (inklusive Ortsteile) haben.

Was ist zu tun:
Wahlhelfer sorgen für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Wahlen, sie zählen Stimmen aus und stellen das Wahlergebnis im Wahllokal bzw. bei der Briefwahl fest. Sie sind als ehrenamtlich als Wahlvorsteher/In, Stellvertreter/in, Schriftführer/in oder Beisitzer/In tätig. Dafür erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung, ein so genanntes Erfrischungsgeld, das im Vergleich zu den Vorjahren durch einen Beschluss des Stadtrates vom 27. November 2018 erhöht wurde.

Wo erhalte ich weitere Informationen:
Bei der Arbeitsgruppe Wahlen
Altmarkt 1, 01877 Bischofswerda,
telefonisch unter 03594/786245
Per E-Mail: wahlbuero@bischofswerda.de

(veröffentlicht am 29.07.2019)