Inhalt:
  1. Bischofswerda.de
  2. Aktuell und Wissenswert
  3. News
  4. Pressemitteilung

Pressemitteilung

Noch bis 31. März Vorschläge zur Verleihung der Ehrenplakette möglich

Vorderseite der Ehrenplakette. Foto: Stadt Bischofswerda

Gemäß § 4 der Satzung zur Verleihung der Ehrenplakette der Stadt Bischofswerda sind Vorschläge zur Auszeichnung bis zum 31. März des jeweiligen Jahres mit schriftlicher Begründung einzureichen. Die Plakette aus Meissener Porzellan wird „als Zeichen dankbarer Anerkennung für hervorragende Verdienste um die Stadt Bischofswerda und ihrer Bürger verliehen“. Gewürdigt wird ehrenamtliches Engagement oder dessen Unterstützung – etwa in Politik, Kultur, Wirtschaft oder Ökologie. Pro Jahr können maximal sieben Personen oder Personengruppen geehrt werden.

Im Namen des Stadtrates und auch in meinem Namen bitte ich die Einwohner der Stadt und ihrer Ortsteile um ihre Vorschläge. Diese sind an das Büro des Oberbürgermeisters zu schicken (auch per Mail an sascha.hache@bischofswerda.de) bzw. dort abzugeben. Später eingehende Vorschläge können nicht berücksichtigt werden.

Prof. Dr. Holm Große
Oberbürgermeister

Hintergrund zur Ehrenplakette:

Nach der noch nie vergebenen Ehrenbürgerschaft ist die Ehrenplakette die zweithöchste Auszeichnung der Stadt Bischofswerda. 47 Ehrenplaketten wurden seit 1994 vergeben – zuletzt 2023 an den Bischofswerdaer Karnevalsclub. Beginnend in den 1970er Jahren wird diese Tradition auch nach der politischen Wende seit 1994 regelmäßig fortgesetzt. 

Bis 31. März jedes Jahres können Bischofswerdaer Bürgerinnen und Bürger ihre Vorschläge im Büro des Oberbürgermeisters einreichen. Der Stadtrat stimmt im weiteren Verlauf über die Vorschläge in nichtöffentlicher Sitzung ab. Um die Ehrenplakette der Großen Kreisstadt Bischofswerda zu erhalten, müssen mindestens zwei Drittel der Stadträtinnen und Stadträte dem Vorschlag zustimmen.

Liste der Ehrenplaketten-Träger seit 1994 (PDF-Datei)

(veröffentlicht am 14.03.2025)