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Pressemitteilung

Vollsperrung des Paul-Kegel-Weges und der Geschwister-Scholl-Straße

Aufgrund des geförderten Breitbandausbaus erfolgt voraussichtlich vom Montag, dem 23. November 2020, bis Freitag, dem 11. Dezember 2020, zur abschnittsweisen Vollsperrung auf dem Paul-Kegel-Weg.

Die Vollsperrung wird in zwei Teilabschnitte (TA) gegliedert. Der erste TA beginnt am Knotenpunkt (KP) Süßmilchstraße und geht bis zum KP Siegfried-Hedusch-Straße, danach wird die Baustelle auf den zweiten TA umgesetzt, welcher vom KP Siegfried-Hedusch-Straße bis an den KP Friedrich-List-Straße reicht. Beim ersten TA können betroffene Anwohner über die Friedrich-List-Straße ihre Grundstücke erreichen, die Einbahnstraße wird dafür freigegeben. Der Anliegerverkehr kann nach Rücksprache mit der bauausführenden Firma Teichmann Bau GmbH gewährleistet werden.

Voraussichtlich vom Montag, dem 30. November 2020, bis Donnerstag, dem 17. Dezember 2020, kommt es zu einer Vollsperrung auf der Geschwister-Scholl-Straße. Diese betrifft den Abschnitt ab dem städtischen Bauhof zwischen den Hausnummern 1 a und 3. Eine Zufahrt zum Kindergarten „Herrmannstift“ bleibt gewährleistet.

Die beteiligten Bauträger und -firmen sowie die Stadt Bischofswerda bitten um Beachtung und danken allen Anwohnern und Anliegern für ihr Verständnis. Eine aktuelle Übersicht über die Sperrungen zum Breitbandausbau in Bischofswerda finden alle Interessenten unter www.bischofswerda.de/aktuell-und-wissenswert/verkehr-und-baumassnahmen.html.

Der für die Breitbandarbeiten in Bischofswerda vom Landkreis Bautzen beauftragte kommunale Energieversorger ENSO hat jetzt für die zahlreichen Fragen rund um diese Baumaßnahmen ein Bürgerbüro eröffnet. Es befindet sich im städtischen Bürohaus an der Bischofstraße 18. Jeweils donnerstags zwischen 13 und 17 Uhr wird ein ENSO-Fachmann vor Ort sein. Wer möchte, kann sein konkretes Anliegen vorab per Mail an das Bürgerbüro senden oder auf diesem Weg einen Gesprächstermin vereinbaren: Buergerbuero.BIW@enso.de. Die mit dem Breitbandausbau von der ENSO beauftragten Bauunternehmen werden übrigens mit Ausstellung der verkehrsrechtlichen Anordnung durch die Stadt Bischofswerda verpflichtet, betroffene Anlieger und Anwohner rechtzeitig von der Baumaßnahme zu informieren.

(veröffentlicht am 18.11.2020)