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Pressemitteilung

Veröffentlichung Baulandkataster der Stadt Bischofswerda gem. § 200 Abs. 3 BauGB

Die Stadt Bischofswerda beabsichtigt ein Baulandkataster für das Stadtgebiet Bischofswerda einschließlich aller Ortsteile im Internet zu veröffentlichen.

Ein wichtiger Grundsatz der im Baugesetzbuch verankerten nachhaltigen Stadtentwicklung ist es, mit Grund und Boden sparsam umzugehen und dabei die Möglichkeiten der Innenentwicklung zu nutzen. Um diese Ziele umzusetzen, wird die Stadt Bischofswerda ein Baulandkataster im Internet unter www.bischofswerda.de veröffentlichen.

Im Baulandkataster sind unbebaute Grundstücke und untergenutzte oder geringfügig bebaute Grundstücke, die nach den Festsetzungen eines Bebauungsplanes bzw. innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile bebaubar erscheinen, erfasst. Dabei sind sowohl Grundstücke für eine mögliche Wohnbebauung als auch solche, für die eine gemischte Nutzung denkbar ist, enthalten. Sie werden in Karten bzw. in Tabellen mit Angaben zu Flurstücksnummer, Lagebezeichnung, Grundstücksgröße und Planungsrecht dargestellt. Die Zusammenstellung soll Bauwilligen, Architekten und Maklern als Information dienen.

Widerspruchsrecht:

Gem. § 200 Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) haben Grundstückseigentümer das Recht, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Veröffentlichungsabsicht der Aufnahme Ihres Grundstücks in das Baulastenkataster zu widersprechen. Ein eventueller Widerspruch kann gerichtet werden an die Stadt Bischofswerda, Bauamt, Altmarkt 1, 01877 Bischofswerda. Bei Widersprüchen, die nach Ablauf der oben genannten Frist eingehen, können die veröffentlichten Daten nur nachträglich gelöscht werden. Für Fragen steht das Bauamt, Team Stadt- und Verkehrsplanung unter Tel. 03594-786103 und E-Mail: stadtplanung@bischofswerda.de zur Verfügung.

Bischofswerda, 30.09.2020

Prof. Dr. Holm Große
Oberbürgermeister

(veröffentlicht am 09.10.2020)