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Pressemitteilung

Verkehrseinschränkung zwischen „Polizei-Kreuzung“ und Kreisverkehr

Aufgrund des geförderten Breitbandausbaus kommt es voraussichtlich vom Montag, dem 7. Dezember 2020, bis Dienstag, dem 22. Dezember 2020, auf der Neustädter Straße zu Verkehrsbehinderungen. Der Abschnitt zwischen dem Knotenpunkt Stolpener Straße, im Volksmund als „Polizei-Kreuzung“ bekannt, wird stadtauswärts in Richtung Putzkau bis zum Kreisverkehr am Drebnitzer Weg als Einbahnstraße ausgewiesen. Stadteinwärts wird eine Umleitung über den Drebnitzer Weg und die Süßmilchstraße zur Stolpener Straße eingerichtet.

Ebenfalls ab Montag, dem 7. Dezember 2020, aber voraussichtlich nur bis Freitag, dem 18. Dezember 2020, kommt es auf der Belmsdorfer Straße zu Verkehrsbehinderungen. Die Straße ist halbseitig gesperrt und nur aus Richtung Ernst-Thälmann-Straße befahrbar. Der Verkehr wird über die Putzkauer Straße und Ernst-Thälmann-Straße entsprechend umgeleitet. Weiterhin kommt es am Freitag und Sonnabend, dem 11. und dem 12. Dezember 2020, zur Vollsperrung der Belmsdorfer Straße.

Die beteiligten Bauträger und -firmen sowie die Stadt Bischofswerda bitten um Beachtung und danken allen Anwohnern und Anliegern für ihr Verständnis. Eine aktuelle Übersicht über die Sperrungen zum Breitbandausbau in Bischofswerda finden alle Interessenten unter www.bischofswerda.de/aktuell-und-wissenswert/verkehr-und-baumassnahmen.html.

Der für die Breitbandarbeiten in Bischofswerda vom Landkreis Bautzen beauftragte kommunale Energieversorger ENSO hat jetzt für die zahlreichen Fragen rund um diese Baumaßnahmen ein Bürgerbüro eröffnet. Es befindet sich im städtischen Bürohaus an der Bischofstraße 18. Jeweils donnerstags zwischen 13 und 17 Uhr wird ein ENSO-Fachmann vor Ort sein. Wer möchte, kann sein konkretes Anliegen vorab per Mail an das Bürgerbüro senden oder auf diesem Weg einen Gesprächstermin vereinbaren: Buergerbuero.BIW@enso.de. Die mit dem Breitbandausbau von der ENSO beauftragten Bauunternehmen werden übrigens mit Ausstellung der verkehrsrechtlichen Anordnung durch die Stadt Bischofswerda verpflichtet, betroffene Anlieger und Anwohner rechtzeitig von der Baumaßnahme zu informieren.

(veröffentlicht am 03.12.2020)