Jedes Kind, welches zwischen dem 01.07.2019 und dem 30.06.2020 geboren wurde, wird im Jahr 2026 (Schuljahr 2026/27) schulpflichtig. Daraus ergibt sich die Pflicht der Eltern ihr Kind an der zuständigen Grundschule anzumelden. Anzumelden sind auch die Kinder, die im vergangenen Jahr zurückgestellt wurden.
Auch Kinder, die zwischen dem 01.07.2020 und dem 30.09.2020 geboren wurden, können auf Wunsch der Eltern schon im Schuljahr 2026/27 eingeschult werden.
Eltern werden gebeten, ihr Kind an folgenden Tagen anzumelden:
Grundschule Kirchstraße, Kirchstraße 27
| Dienstag, 26.08.2025 | 10 bis 12 Uhr und 13 bis 17.30 Uhr |
| Donnerstag, 28.08.2025 | 10 bis 12 Uhr und 13 bis 17.30 Uhr |
Grundschule „Geschwister Scholl“, Goldbacher Straße 26
| Mittwoch, 03.09.2025 | 10 bis 18 Uhr |
Grundschule Süd, E.-Thälmann-Straße 2
| Dienstag, 19.08.2024 | 9 bis 12 Uhr und 13 bis 17.30 Uhr |
| Donnerstag, 21.08.2024 | 9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr |
Kinder, die eine Grundschule außerhalb des Schulbezirkes besuchen sollen, müssen ebenfalls zunächst an der für das Kind zuständigen Grundschule gemäß Meldeadresse angemeldet werden und dort einen Ausnahmeantrag stellen. Bei der Anmeldung an einer Grundschule in freier Trägerschaft ist nur eine schriftliche Information an die zuständige Grundschule erforderlich.
Zur Schulanmeldung ist die Geburtsurkunde, der Nachweis / das Dokument zum Sorgerecht und der Nachweis zum Masernschutz vorzulegen.
Die Anmeldetermine sind unbedingt einzuhalten. Die Anmeldung kann nur erfolgen, wenn die vorzulegenden Unterlagen vollständig sind.
Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, an den oben genannten Tagen, sein Kind bei dem jeweiligen dazugehörigen Hort vormerken zu lassen.
