Ab dem 1. Mai 2025 treten neue Vorschriften für die Nutzung der Biotonne im Landkreis Bautzen in Kraft. Ziel ist es, die Qualität des aus Bioabfällen gewonnenen Komposts zu verbessern, indem der Anteil an Fremdstoffen – insbesondere Kunststoff – deutlich reduziert wird.
Warum ist das wichtig?
Kompost aus Bioabfällen ist ein wertvoller Rohstoff für die Landwirtschaft und den Gartenbau. Doch immer wieder gelangen Plastiktüten, Verpackungen oder andere Störstoffe in die Biotonne – mit gravierenden Folgen für die Kompostierung. Künftig dürfen laut Vorgaben im Bioabfall maximal ein Prozent Kunststoff enthalten sein. Anlieferungen mit mehr als drei Prozent Fremdstoffen können von den Kompostieranlagen abgewiesen werden.
Was bedeutet das für die Bürgerinnen und Bürger?
Um die neuen Anforderungen zu erfüllen, bitten wir alle Haushalte um sorgfältige Trennung der Abfälle:
- Entfernen Sie Verpackungen, bevor Sie Lebensmittelreste entsorgen – insbesondere Kunststoffverpackungen gehören in die Gelbe Tonne.
- Vermeiden Sie Plastiktüten, auch wenn sie als „kompostierbar“ beworben werden. Diese werden bei der Kompostierung nicht vollständig abgebaut und gelten daher ebenfalls als Fremdstoff.
- Nutzen Sie stattdessen Zeitungspapier (kein Hochglanzpapier), um feuchte Bioabfälle einzuwickeln.
Was darf in die Biotonne?
Erlaubt sind ausschließlich biologisch abbaubare Abfälle aus Küche und Garten, darunter:
- Obst- und Gemüsereste, auch Südfrüchte
- Fisch, Fleisch, Milchprodukte
- Eierschalen, Brot, Backwaren
- Kaffeefilter, Teebeutel
- Gartenabfälle wie Laub, Gras, Unkraut, Pflanzenteile, Zweige
- Holzwolle, Sägespäne (nur von unbehandeltem Holz)
- Haare, Federn, Knochen (in kleinen Mengen)
Nicht in die Biotonne gehören z. B.:
- Plastiktüten, Einweggeschirr, Kaffeekapseln
- Verpackungen jeglicher Art – auch kompostierbare!
- Glas, Metall, Keramik, behandeltes Holz
- Hygieneartikel, Windeln, Textilien, Staubsaugerbeutel
- Tierkot, mineralische Streu, Asche, Medikamente
Was passiert bei Fehlwürfen?
Auch weiterhin gilt: Biotonnen können bei starker Verunreinigung stehen gelassen werden. Die Entsorgungsunternehmen im Landkreis führen stichprobenartige Sichtkontrollen durch. Findet sich ein Hinweisaufkleber auf der Tonne, haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Nachsortieren und zur nächsten regulären Leerung bereitstellen.
- Kostenpflichtige Entsorgung als Restabfall beantragen.
Eine technische Überwachung mit Sensoren an Müllfahrzeugen ist nicht geplant, ebenso gibt es aktuell keine akuten Beschwerden der Kompostieranlagen über übermäßige Fehlwürfe – das soll auch so bleiben.
Weitere Infos unter: https://www.landkreis-bautzen.de/landratsamt/dienstleistung/abfallberatung/2892
