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Pressemitteilung

Stellenausschreibung

Die Wasserversorgung Bischofswerda GmbH als Eigengesellschaft des Zweckverbandes Bischofswerda-RÖDERAUE führt Leistungen zur Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung im Landkreis Bautzen aus und führt die Betriebsführung für zwei Freibäder durch.

Im Freibad Bischofswerda soll spätestens ab April 2024 folgende Stelle besetzt werden:

„Fachangestellter für Bäderbetriebe (m/w/d)“

Es handelt sich um eine Vollzeitstelle.

Ihre Hauptaufgaben:

1.  in der Badsaison

-  Beaufsichtigung des Badbetriebes

-  Reinigungs- und Pflegearbeiten

-  Kassenabrechnung bei Abwesenheit des Schwimmmeisters

-  Reparatur- und Pflege der übrigen Technik

2.  außerhalb der Badsaison

-  Vorbereitung der Badsaison

-  Reinigungs- und Pflegearbeiten an Außenanlagen

-  Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten

-  Winterfestmachung des Bades

-  Einsatz in den Meisterbereichen TW und Wasserwerke

Wir erwarten:

Abgeschlossene Berufsausbildung als Fachangestellter für Bäderbetriebe oder Meister für Bäderbetriebe, hohe Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit, Loyalität, Flexibilität und freundliches Auftreten, selbständige, strukturierte Arbeitsweise und Verantwortungsbewusstsein. Sie sind bereit zur Tätigkeit in Schichten und am Wochenende. Führerschein Klasse B.

Wir bieten:

Es erwartet Sie eine abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Aufgabe mit einer leistungsgerechten Bezahlung entsprechend der Qualifikation und Berufserfahrung nach TVöD. Möglichkeiten zur bedarfsorientierten Fort- und Weiterbildung.

Ihre aussagekräftige Bewerbung mit vollständigen Unterlagen richten Sie bitte an die Wasserversorgung Bischofswerda GmbH, Belmsdorfer Straße 27, 01877 Bischofswerda oder per E-Mail an info@wvbiw.de.

Für alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, kommt die Wasserversorgung Bischofswerda GmbH nicht auf.

Datenschutz

Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Bewerbungsunterlagen an die Personalabteilung weitergegeben werden. Zum Zwecke der Abwicklung von Bewerbungsverfahren erheben und verarbeiten wir personenbezogene Daten von Bewerbern. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Wird ein Anstellungsvertrag mit einem Bewerber geschlossen, so werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert.

Schließen wir mit dem Bewerber keinen Anstellungsvertrag, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

(veröffentlicht am 29.08.2023)