Die Stadt Bischofswerda - das Tor zur Oberlausitz - bietet Ihnen einen familienfreundlichen, modernen und zukunftssicheren Arbeitsplatz mit allen Vorteilen des öffentlichen Dienstes.
Also überlegen Sie nicht länger... Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
In der Stadtverwaltung Bischofswerda ist im Team IT die Stelle
IT-Administration (w/m/d)
mit einer fachlich kompetenten Persönlichkeit zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet zu besetzen. Der wöchentliche Beschäftigungsumfang beträgt 35 Stunden.
Die Vergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA).
Die Stelle ist mit der Entgeltgruppe 9b bewertet.
Das Aufgabengebiet umfasst schwerpunktmäßig folgende Tätigkeiten:
· Ausbau und Betreuung der Netzwerkinfrastruktur in Schulen und Kindereinrichtungen der Stadt
Bischofswerda
· Konfiguration und Verwaltung mobiler Endgeräte über MDM-Lösung
· Erstellung und Verwaltung virtualisierter Serversysteme in VMware
· administrative Unterstützung der schulisch pädagogischen IT-Koordinatoren
· Monitoring der bestehenden schulspezifischen IT-Netzwerke/IT-Systeme sowie IT-Sicherheitsmaßnahmen
· Rollout, Konfiguration und Pflege der eingesetzten Betriebssysteme und Softwarelösungen
· Etablierung von IT-Sicherheitsstandards, Update-, Patch-, sowie Softwareverteilung, Backupmanagement
· Mitarbeiter Helpdesk und Durchführung von Maßnahmen zur Fehlerbehebung
Voraussetzungen für die Bewerbung sind:
· abgeschlossene Berufsausbildung zum Fachinformatiker für Systemintegration oder ein vergleichbarer Abschluss
· Berufserfahrung im Aufgabengebiet und Kenntnisse in der Administration und Konfiguration von IT-Infrastrukturen
· breites Fachwissen sowohl im Server- als auch im Netzwerkbereich heterogener Netze
· gute Kenntnisse und Erfahrungen mit virtuellen Infrastrukturen (z.B. VMware)
· ausgeprägte analytische Fähigkeiten sowie ein hohes Maß an Eigenverantwortung und Flexibilität
· Zuverlässige und effiziente Arbeitsweise
· Leistungsbereitschaft, Belastbarkeit und Teamfähigkeit bei dennoch selbstständiger Arbeitsweise
· Freundliches und sicheres Auftreten
· Führerschein der Klasse B
Die Bewerbung mit aussagefähigen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 13.09.2023 an:
Stadt Bischofswerda
Team Recht und Personal
Kennwort: „IT-Administration (w/m/d)“
Altmarkt 1
01877 Bischofswerda
Elektronische Bewerbungen richten Sie an bewerbung@bischofswerda.de .
Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsunterlagen ausschließlich im PDF-Format zusammengefasst in einem Dokument per E-Mail zu übersenden sind.
Später eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Schwerbehinderte beziehungsweise ihnen gleichgestellte Menschen werden bei gleicher Eignung,
Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Zur entsprechenden Berücksichtigung
bitten wir Sie, einen entsprechenden Nachweis den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nicht
berücksichtigter Bewerber datenschutzrechtlich vernichtet. Bei gewünschter Rücksendung der
Unterlagen bitten wir um Beilage eines adressierten und frankierten Rückumschlages. Kosten, die im
Zusammenhang mit der Bewerbung stehen, werden nicht erstattet.
Ihre Ansprechpartner bei Fragen
zum Aufgabengebiet: zum Ausschreibungsverfahren:
Herr Gano Frau Kluge
Teamleiter IT Sachbearbeiterin Personal
Telefonnummer: 03594 / 786 226 Telefonnummer: 03594 / 786 221
Alle Angaben werden ausschließlich in der männlichen Form ausgeschrieben. Sie gelten jedoch gleichberechtigt für Personen jeden Geschlechtes.
Datenschutz bei Bewerbungen und im Bewerbungsverfahren:
Zum Zwecke der Abwicklung von Bewerbungsverfahren erheben und verarbeiten wir personenbezogene Daten von Bewerbern. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Bewerber entsprechende Bewerbungsunterlagen auf dem elektronischen Wege, beispielsweise per E-Mail oder über ein Kontaktformular an uns übermittelt. Schließen wir mit einem Bewerber einen Anstellungsvertrag, so werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Schließen wir mit dem Bewerber keinen Anstellungsvertrag, so werden die Bewerbungsunterlage zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Prof. Dr. Große
Oberbürgermeister