In der Stadtverwaltung Bischofswerda ist im Bereich des Familien- und Ordnungsamtes die Stelle als
SB Verwaltungsassistenz (m/w/d)
mit einer fachlich kompetenten Persönlichkeit zum 01.03.2025, vorerst befristet für 2 Jahre, zu besetzen.
Der wöchentliche Beschäftigungsumfang beträgt 20 Stunden (eine Teilzeitbeschäftigung in einer 4- Tage - Woche ist möglich).
Die Vergütung richtet sich nach den einschlägigen Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA). Die Stelle ist mit der Entgeltgruppe 5 bewertet.
Das Aufgabengebiet umfasst schwerpunktmäßig folgende Tätigkeiten:
· Unterstützende Sachbearbeitung in den Bereichen Kindertagesstätten, Schulen Haushalt, Postverkehr
· Sachbearbeitung im Bereich der öffentlichen Spielplätze
· Protokollführung und Wahrnehmung von Schnittstellenaufgaben zum Büro Stadtrat und Oberbürgermeister
· Sachbearbeitung von Projekten (Antragstellung, Begleitung, Abrechnung)
· Sachbearbeitung im Bereich Allgemeiner Büro- und Verwaltungsdienst
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Änderungen des Aufgabengebietes sind möglich.
Voraussetzungen für die Bewerbung sind:
· Ausbildung als Verwaltungsfachangestellter oder vergleichbare kaufmännische Berufsausbildung oder eine gleichartige Ausbildung
· mehrjährige Berufserfahrungen sind von Vorteil,
· es wird ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft und Identifikation mit den anfallenden Aufgaben erwartet, z.B. gutes Zahlenverständnis, sehr gutes Zeitmanagement
· gute Kenntnisse im Umgang mit Standardsoftware und die Bereitschaft, sich weitere Kenntnisse in den im Arbeitsbereich genutzten Programmen anzueignen,
· Bereitschaft zur regelmäßigen Fortbildung,
· hohes Maß an Diskretion,
· sicheres, gepflegtes und freundliches Auftreten, Verantwortungsbewusstsein, Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit und Flexibilität,
· Führerschein Klasse B.
Gesucht wird eine engagierte, kreative und flexible Persönlichkeit mit guten Kommunikationsfähigkeiten.
Wir bieten Ihnen:
· eine interessante, abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit,
· einen modernen Arbeitsplatz,
· flexible Arbeitszeiten in Form von Gleitzeit und Mobiler Arbeit,
· eine Zusatzversorgung sowie alle sonstigen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes,
· ein betriebliches Gesundheitsmanagement mit Angeboten zur betrieblichen Gesundheitsförderung, Fahrradleasing,
· persönliche und fachliche Entwicklung durch gezielte Fort- und Weiterbildung.
Haben wir Ihr Interesse geweckt, dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige und vollständige Bewerbung inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse sowie weiterer relevanter Qualifikationsnachweise.
Bewerben Sie sich mit Ihren vollständigen Unterlagen über unser Online-Bewerberportal bis zum 05.01.2025 auf unserer Homepage unter https://www.bischofswerda.de/aktuell-und-wissenswert/karriere.html. Den Zugang können Sie über unsere Homepage vornehmen. Aus Sicherheitsgründen können nur Anhänge im PDF-Format angenommen werden.
Später eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Bewerbungen von Menschen mit Behinderung sind erwünscht. Aufgrund der mit dem Aufgabengebiet verbundenen Tätigkeit ist die Stelle je nach Art und Schwere der Behinderung nicht uneingeschränkt für Schwerbehinderte geeignet. Schwerbehinderte beziehungsweise ihnen gleichgestellte Menschen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Zur entsprechenden Berücksichtigung ist ein entsprechender Nachweis der Bewerbung beizufügen.
Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber datenschutzrechtlich vernichtet. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen, werden nicht erstattet.
Ihre Ansprechpartner bei Fragen
zum Aufgabengebiet: zum Ausschreibungsverfahren:
Frau Müller Frau Sommer
Amtsleiterin Familien- und Ordnungsamt Sachbearbeiterin Personal
Telefonnummer: 03594 / 786 120 Telefonnummer: 03594 / 786 221
Alle Angaben werden ausschließlich in der männlichen Form ausgeschrieben. Sie gelten jedoch gleichberechtigt für Personen jeden Geschlechtes.
Datenschutz bei Bewerbungen und im Bewerbungsverfahren:
Zum Zwecke der Abwicklung von Bewerbungsverfahren erheben und verarbeiten wir personenbezogene Daten von Bewerbern. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Bewerber entsprechende Bewerbungsunterlagen auf dem elektronischen Wege, beispielsweise per E-Mail oder über ein Kontaktformular an uns übermittelt. Schließen wir mit einem Bewerber einen Anstellungsvertrag, so werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Schließen wir mit dem Bewerber keinen Anstellungsvertrag, so werden die Bewerbungsunterlage zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Prof. Dr. Große
Oberbürgermeister