Die Große Kreisstadt Bischofswerda sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für das Haupt- und Personalamt einen
Sachbearbeiter Digitale Verwaltung und Organisation (m/w/d)
Diese Aufgaben erwarten Sie bei uns:
Entwicklung einer Digitalisierungsstrategie für die Stadt Bischofswerda mit anschließender Einführung und Umsetzung sowie die daraus resultierenden Anpassungen der organisatorischen Strukturen und Abläufe
Zentraler Ansprechpartner sowie Management und Steuerung von Umstellungsprozessen
Optimierung des Prozessmanagements der Stadt Bischofswerda
Aufbau und Pflege des zentralen Online-Service-Portals „Amt24“
Stellenbewertung und Stellenbemessung
Fachliche und organisatorische Leitung sämtlicher Wahlen der Stadt Bischofswerda
Das bieten wir Ihnen:
eine abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit in einem qualifizierten, engagierten und aufgeschlossenen Team
ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in Vollzeit (39,5h; ab 2023: 39 h), ggf. ist eine Teilzeitbeschäftigung möglich
eine Vergütung nach der Entgeltgruppe 9b TVÖD-VKA, Jahressonderzahlung, jährliches Leistungsentgelt
Vereinbarkeit von Beruf und Familie, u.a. flexible Arbeitszeiten
30 Urlaubstage bei einer 5-Tage Arbeitswoche
betriebliche Altersvorsorge (Zusatzversorgung) sowie alle sonstigen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes
persönliche und fachliche Entwicklung durch gezielte Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Das bringen Sie mit:
abgeschlossene Hochschulbildung (Bachelor/Diplom) im Bereich Betriebswirtschaft, Verwaltungswissenschaften, Informationstechnik oder A-II-Lehrgang oder sonstige vergleichbare Ausbildung
gute bis sehr gute Kenntnisse im Bereich der Verwaltungsdigitalisierung und Verwaltungsorganisation
hohe IT-Affinität
fundierte Kenntnisse im Prozessmanagement
von Vorteil sind Kenntnisse im kommunalen Wahlrecht
Fahrerlaubnis Klasse B
Kommunikations- und Organisationsvermögen, zielorientiertes und selbständiges Arbeiten
Verhandlungsgeschick mit sicherem Auftreten und Verantwortungsbewusstsein, ausgeprägte Teamfähigkeit und Flexibilität
Hinweise:
Schwerbehinderte beziehungsweise ihnen gleichgestellte Menschen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Zur Berücksichtigung bitten wir Sie, einen entsprechenden Nachweis den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Sind Sie interessiert und erfüllen die Anforderungen?
Dann freuen wir uns auf Ihre schriftliche Bewerbung mit aussagefähigen Unterlagen. Diese richten Sie bitte bis zum 17.07.2022 an:
Stadt Bischofswerda
Team Recht und Personal
Kennwort: „Sachbearbeiter Digitale Verwaltung und Organisation (m/w/d)“
Altmarkt 1
01877 Bischofswerda
Elektronische Bewerbungen senden Sie an bewerbung@bischofswerda.de. Aus Sicherheitsgründen können nur Anhänge im PDF-Format angenommen werden.
Später eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nicht berück-sichtigter Bewerber datenschutzrechtlich vernichtet. Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen bitten wir um Beilage eines adressierten und frankierten Rückumschlages.
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen, werden nicht erstattet.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Schramm unter der Telefonnummer 03594 / 786 211 gern zur Verfügung.
Datenschutz bei Bewerbungen und im Bewerbungsverfahren:
Zum Zwecke der Abwicklung von Bewerbungsverfahren erheben und verarbeiten wir personenbezogene Daten von Bewerbern. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Bewerber entsprechende Bewerbungsunterlagen auf dem elektronischen Wege, beispielsweise per E-Mail oder über ein Kontaktformular an uns übermittelt. Schließen wir mit einem Bewerber einen Anstellungsvertrag, so werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Schließen wir mit dem Bewerber keinen Anstellungsvertrag, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Prof. Dr. Große
Oberbürgermeister