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Pressemitteilung

Stadt Bischofswerda bittet um dringende Beachtung der Zutrittsregelung

Um das Risiko einer Ansteckung mit dem Corona-Virus zu minimieren, bittet die Stadt Bischofswerda nochmals eindringlich alle Bürgerinnen und Bürger, bis auf Weiteres nur noch zwingend notwendige Termine (z.B. Ausweis- oder Reisepassbeantragung) wahrzunehmen. Für alle weiteren Anfragen u.ä. stehen die Mitarbeiter während der regulären Sprechzeiten unter den üblichen Telefon- oder Mailkontakten zur Verfügung. Nach erfolgter Anfrage wird geklärt, ob ein persönliches Erscheinen zur Bearbeitung des Anliegens zwingend erforderlich ist oder dieses per Brief, Mail oder Telefon kontaktlos geklärt werden kann. Ohne vorherige Kontaktaufnahme bzw. Terminvereinbarung wird aus Infektionsschutzgründen kein Zutritt in Liegenschaften der Stadt Bischofswerda gewährt.

Selbstredend besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, sofern ein Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann. Auf Gängen und in Treppenhäusern ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausnahmslos Pflicht. Besucher müssen während ihres Aufenthaltes ein Formular mit ihren Kontaktdaten sowie der Zeit des Zutritts und Verlassens der Liegenschaft ausfüllen und in die bereitgestellten Sammelbehältnisse einwerfen.

Sprechzeiten der Stadtverwaltung:
Mo, nach Vereinbarung / Di, 9 bis 12 Uhr – 13 bis 16 Uhr / Mi, nach Vereinbarung / Do, 9 bis 12 Uhr – 13 bis 18 Uhr / Fr, 9 bis 12 Uhr

Öffnungszeiten des Bürger- und Tourismusservice:
Mo, 9 bis 16 Uhr / Di, 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr / Do, 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr / Fr, 9 bis 12 Uhr / Sa (9. und 23. Januar 2021), 9 bis 12 Uhr

Kontaktdaten der Stadtverwaltung:
www.bischofswerda.de / Menü „Rathaus und Verwaltung“

(veröffentlicht am 06.01.2021)