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Pressemitteilung

Schmerzliche Absagen, aber auch teilweise Rückkehr zur Normalität

Seit Montag, dem 20. April 2020, 0 Uhr, gilt die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung, die am Sonnabend, dem 18. April 2020, veröffentlicht wurde. Die in der Verordnung aufgeführten Regelungen machen es leider nötig, dass alle Organisatoren ihre für den 30. April 2020 geplanten Brauchtumsfeuern in der Stadt Bischofswerda, ihrer Ortsteile und im Rahmen der Verwaltungsgemeinschaft auch in Rammenau absagen müssen.

Eine teilweise Rückkehr zur Normalität ist dagegen aus dem Stadtarchiv zu berichten. Nach der am vergangenen Wochenende bereits vermeldeten Wiedereröffnung der Grüngutannahmestelle der Stadt Bischofswerda öffnet ab sofort auch das Stadtarchiv, Rudolf-Breitscheid-Straße 7, wieder. Für den Zutritt muss aber zwingend eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen und im Vorfeld telefonisch unter Tel. 03594-786-227 ein Termin vereinbart werden. Öffnungs- bzw. Sprechzeiten sind wie gewohnt Dienstag, 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr, sowie Donnerstag, 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr.

Die seit 17. März 2020 bestehende Schließung der Stadtverwaltung Bischofswerda (Rathaus, Bauamt, Bauhof, Bischofssitz) für den allgemeinen Publikumsverkehr bleibt darüber hinaus aber bestehen. Ausnahmen sind nur für nicht aufschiebbare Angelegenheiten möglich. Für den Zutritt zur Stadtverwaltung muss zwingend vorher telefonisch unter Tel. 03594-786-0 ein Termin vereinbart werden. Für alle weiteren Anfragen u.ä. stehen Mitarbeiter ebenfalls unter der genannten Telefonnummer zur Verfügung. Telefonische Erreichbarkeit ist zu folgenden Zeiten möglich: Mo, 9 bis 16 Uhr / Di, 9 bis 18 Uhr / Mi, 9 bis 12 Uhr / Do, 9 bis 18 Uhr / Fr, 9 bis 12 Uhr

Für Mitarbeiter der Stadt Bischofswerda und jeden Besucher einer städtischen Einrichtung gilt ab sofort eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Es gilt: Kein Zutritt ohne Mund-Nasen-Schutz! Selbstgenähte Mund-Nasen-Bedeckungen – insbesondere für Risikogruppen – bietet unter anderem das Bildungszentrum des Bildungswerkes der Sächsischen Wirtschaft gGmbH, Neustädter Straße 12, an. Kontakt unter Telefon 0151-52718226 bzw. 03594-777960. Trotz aller Einschränkungen erhält die Stadt Bischofswerda ihren Dienstbetrieb aufrecht und bereitet die Wiederaufnahme des Regelbetriebs vor. Dies wird in Abhängigkeit von der Entwicklung des Infektionsgeschehens erfolgen. Entsprechende Änderungen werden rechtzeitig kommuniziert.

Unter besonderen Vorsichtsmaßnahmen wird nach Empfehlungen des kommunalen Spitzenverbandes, dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag, demnächst die Sitzungstätigkeit des Stadtrates und seiner Ausschüsse wieder aufgenommen. Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Im Interesse des Gesundheitsschutzes steht aber nur eine begrenzte Kapazität an Plätzen für die Öffentlichkeit zur Verfügung. Zur Minimierung der Gefahren einer Corona-Infektion sind alle Teilnehmer und Besucher der Sitzung zum Tragen einer Mund-Nasen-Abdeckung verpflichtet. Außerdem wird für ausreichend große Sitzabstände zwischen Stadträten, Präsidium und Besuchern gesorgt. Zum Zwecke der Einhaltung einer empfohlenen Sitzungsdauer von maximal einer Stunde wird in den Tagesordnungen auf allgemeine Informations- und Anfragestunden und eine Protokollkontrolle verzichtet.

Folgende Sitzungen sind für den Monat Mai 2020 geplant:

Dienstag, 5. Mai 2020, 18 Uhr – Ausschuss für Technik und Wirtschaft (Großer Ratssaal)

Dienstag, 12. Mai 2020, 17.15 Uhr  – Verwaltungsausschuss (Aula der Oberschule Bischofswerda, Kirchstraße 29)

Dienstag, 12. Mai 2020, 18 Uhr  – Stadtrat (Aula der Oberschule Bischofswerda, Kirchstraße 29)

Dienstag, 26. Mai 2020, 17 Uhr – Stadtrat (Aula der Oberschule Bischofswerda, Kirchstraße 29)

(veröffentlicht am 20.04.2020)