Die Sächsische Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (LASD) lädt am Dienstag, dem 23. September 2025, 9 bis 16 Uhr, zu einer Bürgersprechstunde nach Bischofswerda ein. Die Beratung findet im Rathaus, Altmarkt 1 in 01877 Bischofswerda, im Kleinen Saal, Raum 403, statt.
Bürgerinnen und Bürger können sich hier über Möglichkeiten der Rehabilitierung von SED-Unrecht und die daran geknüpften Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen informieren. Vor Ort berät Utz Rachowski (Foto: LASD). Er erläutert die Reha-Gesetze, den Sächsischen Härtefallfonds für SED-Opfer und beantwortet Fragen zur „Opferrente“, eine Zuwendung für ehemalige Haftopfer. Ein wichtiges Thema werden die Verbesserungen und Erleichterungen für Betroffene durch die jüngste Gesetzesnovellierung sein.
Gemeinsam mit den Ratsuchenden bespricht der Berater das weitere Vorgehen. Er prüft, ob die Voraussetzungen zum Stellen von Anträgen vorliegen und hilft beim Ausfüllen der entsprechenden Formulare.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Einsicht in die Stasi-Akten zu stellen, wofür ein gültiges Personaldokument nötig ist. Mitarbeiter des Stasi-Unterlagen-Archivs Dresden beraten zu sämtlichen Fragen der Akteneinsicht.
Für die Beratung ist keine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Utz Rachowski ist während der Sprechstunde auch telefonisch unter 03594-786 195 erreichbar.
Hintergrund: In der DDR wurden hunderttausende Menschen aus politischen Gründen verfolgt und leiden mitunter bis heute unter den Folgen. Für diese Betroffenen gibt es Rehabilitierungsgesetze, die den Weg eröffnen, rechtsstaatswidrige Verurteilungen aus dem Strafregister zu entfernen, sich vom Makel persönlicher Diskriminierung zu befreien und soziale Ausgleichsleistungen in Anspruch zu nehmen. Im Januar 2025 hat der Bundestag weitreichende Verbesserungen für die Betroffenen von SED-Unrecht beschlossen. So fällt etwa der Nachweis der Bedürftigkeit weg, um die „Opferrente“ zu erhalten. Weitere Verbesserungen betreffen beruflich Verfolgte, Zwangsausgesiedelte aus dem Gebiet der innerdeutschen Grenze sowie Opfer von Zersetzungsmaßnahmen. Das Gesetz sieht auch einen bundesweiten Härtefallfonds vor.

