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Pressemitteilung

Richtlinie der Stadt Bischofswerda über die Gewährung einer Beihilfe für Auszubildende, Schüler und Studenten als Zuschuss zur Zweitwohnungssteuer

Vorbemerkungen:

Die Stadt Bischofswerda unterstützt im Rahmen dieser Richtlinie Einwohner, welche infolge eines Studiums, einer Ausbildung oder schulischer Ausbildung am Ausbildungsort zu einer Zweitwohnungssteuer veranlagt werden. Anliegen ist, dass der Hauptwohnsitz in Bischofswerda beibehalten bleibt.

1.
Allgemeines

Die Stadt Bischofswerda gewährt eine jährliche Beihilfe (Zuschuss) an anspruchsberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am 31.12. eines Kalenderjahres mit Hauptwohnsitz in der Stadt Bischofswerda gemeldet sind und die die in Punkt 2 genannten Voraussetzungen erfüllen.

Diese Leistung wird nur auf Antrag und im Rahmen, der im Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Mittel gewährt. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.

2.
Antragsberechtigter Personenkreis / Art und Umfang der Leistung

Studierende, Auszubildende und Schüler aus Bischofswerda, deren Studium, schulische oder berufliche Ausbildung eine Zweitwohnung am Ausbildungsort erfordert und für diese Nebenwohnung zur Zweitwohnungssteuer veranlagt werden, erhalten einen Zuschuss in Höhe von bis zu 250 Euro pro Jahr auf entrichtete Zweitwohnungssteuer, wenn sie ihren Hauptwohnsitz in Bischofswerda behalten.

Die Vorschriften und der Vollzug des Bundesmeldegesetzes (BMG §§ 21, 22) sind zu beachten und bleiben hiervon unberührt.

3.
Verfahren

Anträge (gemäß Anlage) auf die im Punkt 2 genannten Leistungen, sind bis 31. Januar des Folgejahres an die Stadt Bischofswerda, Altmarkt 1, 01877 Bischofswerda zu stellen.

Mit dem Antrag sind die entsprechenden Ausbildungsnachweise vorzulegen und Steuerbescheide im Original einzureichen.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erfolgt die Überweisung des Zuschusses bis zum 31. März des Folgejahres. Der Steuerbescheid wird mit dem Vermerk über die Höhe des ausgereichten Zuschusses versehen und an den Antragsteller zurückgegeben.

Die Richtlinie wird hiermit ausgefertigt.

Bischofswerda, 24.03.2021

Prof. Dr. Große
Oberbürgermeister

Anlage zur Richtlinie der Stadt Bischofswerda über die Gewährung einer Beihilfe für Auszubildende, Schüler und Studenten als Zuschuss zur Zweitwohnungssteuer

Antrag auf Erteilung eines Zuschusses zur Finanzierung der Zweitwohnungssteuer

Für das Kalenderjahr                ………………………………………

Antragstellende Person

Name:                                     ………………………………………………………………………………

Vorname:                                 ………………………………………………………………………………

Geburtsdatum:                         ………………………………………………………………………………

Bildungseinrichtung:                 ………………………………………………………………………………

Anschrift Hauptwohnsitz:          ………………………………………………………………………………
(am Ausbildungsort)

Bankverbindung:

IBAN:               ………………………………………        BIC:     ………………………………………

Datum:             ………………………………………

Unterschrift der antragstellenden Person:                                 ………………………………………

Anlage:

- Originalbescheid Zweitwohnungssteuer         
(Hinweis: Dieser wird nach Gewährung des Zuschusses im Original zurückgegeben)

Prüfvermerke (nicht von antragstellender Person auszufüllen)

Personalausweis, Reisepass:                                                   ………………………………………

Immatrikulationsbescheinigung                                                ………………………………………

Studierendenausweis/Schülerausweis/ 
Ausbildungsnachweis:                                                             ………………………………………

Gemeldet am 31.12.                                                                ………………………………………

Originalbescheid Zweitwohnungssteuer:                                   ………………………………………

Signum Pass- und Meldebehörde:                                            ………………………………………

Merkblatt Antrag Zuschuss zur Zweitwohnungssteuer 

Zuschuss zur Zweitwohnungssteuer für Auszubildende, Schüler und Studenten

(gemäß Richtlinie über die Gewährung eines Zuschusses für Auszubildende, Schüler und Studenten zur Zweitwohnungssteuer vom 24.03.2021, Beschluss SR vom 23.03.2021)

Auszubildende, Schüler und Studenten können von der Stadtverwaltung Bischofswerda einen jährlichen Zuschuss in Höhe von bis zu 250 Euro zu den Kosten einer Zweitwohnungssteuer erhalten, wenn diese am 31.12. eines Kalenderjahres mit Hauptwohnsitz in Bischofswerda gemeldet sind. Die Zahlung des Zuschusses erfolgt bis 31. März des Folgejahres.

Wo und wie wird der Zuschuss beantragt?

-         Antragstellung im Bürger- und Tourismusservice der Stadtverwaltung Bischofswerda, Altmarkt 1, 01877 Bischofswerda,

-         Vorlage von Personalausweis, Studentenausweise, aktueller Immatrikulationsbescheinigung, Ausbildungsnachweise,

-         Vorlage des Veranlagungsbescheides für die Zweitwohnungssteuer,

-         Ausgefülltes Antragsformular mit persönlichen Angaben und Bankverbindung, Abgabe bis spätestens 31. Januar des Folgejahres.

Wann wird der Zuschuss gezahlt? 

Die Auszahlung des Zuschusses an die angegebene Bankverbindung des Antragstellers erfolgt bis 31. März des Folgejahres, das dem Kalenderjahr folgt, für welches der Antrag gestellt wurde und der Antragsteller am 31.12. in Bischofswerda mit Hauptwohnsitz gemeldet war.

(veröffentlicht am 03.04.2021)