Inhalt:
  1. Bischofswerda.de
  2. Aktuell und Wissenswert
  3. News
  4. Pressemitteilung

Pressemitteilung

Regelungen der Stadt Bischofswerda zur Anwendung der SächsCoronaSchVO vom 30.04.2020 (SächsGVBl. Nr. 12 vom 02.05.2020)

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Wirkung ab 04.05.2020 bleiben bis auf Widerruf folgende Einrichtungen für den Besucherverkehr vollständig geschlossen sowie die Nutzung der Einrichtungen weiterhin untersagt:

·         großer und kleiner Saal im Rathaus (§ 3 Abs. 1 SächsCoronaSchVO),

·         Beratungsraum Bauamt (§ 3 Abs. 1 SächsCoronaSchVO),

·         Anmietung von Feuerwehrgebäuden für private Zwecke (§ 3 Abs. 1 SächsCoronaSchVO).

·         Turnhalle Süd I und Süd II (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 SächsCoronaSchVO),

·         Halle Wesenitzsportpark (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 SächsCoronaSchVO),

·         Sportsaal Grundschule Goldbach (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 SächsCoronaSchVO),

·         Bürgerhaus/Vereinshaus in Weickersdorf, Schönbrunn, Großdrebnitz
(§ 5 Abs. 1 Nr. 2 SächsCoronaSchVO).

Bereits bestehende Nutzungsvereinbarungen für die oben genannten Einrichtungen werden für die Dauer dieser Verfügung ausgesetzt.

Die Stadtbibliothek öffnet ausschließlich zur Medienausgabe (§ 5 Abs. 2 Nr. 2 SächsCoronaSchVO).

Der große Saal des Rathauses und die Aula der Schule Kirchstraße werden explizit nur für Sitzungen der kommunalen Gremien (Stadtrat und Ausschüsse) genutzt.

Mit Wirkung vom 04.05.2020 bleibt die Stadtverwaltung Bischofswerda (Rathaus, Bauamt, Bauhof, Bischofssitz) für den allgemeinen Publikumsverkehr weiterhin geschlossen.

Ausnahmen sind folgende Fälle:

·         Beurkundungen von Geburten und Sterbefällen im Standesamt,

·         dringende Beantragung von Personaldokumenten (Personalausweis, Reisepass),

·         telefonisch oder per E-Mail vereinbarte Termine.

Die sofortige Vollziehung der oben genannten Maßnahmen wird angeordnet.

Gründe:

Grundlage für diese Verfügung ist die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19
(Sächsische Corona-Schutz-Verordnung – SächsCoronaSchVO) vom 30.04.2020 (SächsGVBl. Nr. 12 vom 18.04. 2020).

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Große
Oberbürgermeister

(veröffentlicht am 04.05.2020)