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Pressemitteilung

Regelungen der Stadt Bischofswerda zur Anwendung der SächsCoronaSchVO vom 14.07.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Wirkung ab 22.07.2020 gelten bis auf Widerruf folgende Regelungen für die Stadtverwaltung Bischofswerda:

1.     Der Besucherverkehr der Stadtverwaltung Bischofswerda ist ohne vorherige Terminvergabe möglich. Die Daten von Besuchern werden erfasst.

2.     Die Anmietung von Feuerwehrgebäuden für private Zwecke darf nur unter Einhaltung der jeweiligen Hygienekonzepte erfolgen.

3.     Bürgerhaus/Vereinshaus in Weickersdorf, Schönbrunn, Großdrebnitz dürfen unter Einhaltung der jeweiligen Hygienekonzepte geöffnet werden.

4.     Der große und kleine Saal des Rathauses und der Beratungsraum im Bauamt dürfen unter Einhaltung der jeweiligen Hygienekonzepte genutzt werden.

Gründe:

Grundlage für diese Regelung sind

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 (Sächsische Corona-Schutz-Verordnung – SächsCoronaSchVO) vom 14.07.2020 und

Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes, Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie, Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus, Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 14.07.2020, Az.: 15-5422/22

Mit freundlichen Grüßen

 

Prof. Dr. Große
Oberbürgermeister

 

 

(veröffentlicht am 22.07.2020)