Inhalt:
  1. Bischofswerda.de
  2. Aktuell und Wissenswert
  3. News
  4. Pressemitteilung

Pressemitteilung

Regelungen der Stadt Bischofswerda zur Anwendung der SächsCoronaSchVO vom 12.05.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Wirkung ab 18.05.2020 gelten bis auf Widerruf folgende Einschränkungen für die Stadtverwaltung Bischofswerda:

  • der Besucherverkehr der Stadtverwaltung Bischofswerda ist ab 25.05.2020 mit vorheriger Terminvergabe möglich,
  • die Anmietung von Feuerwehrgebäuden für private Zwecke bleibt untersagt,
  • Bürgerhaus/Vereinshaus in Weickersdorf, Schönbrunn, Großdrebnitz dürfen ausschließlich für Zwecke Sport sowie für Sitzungen kommunaler Gremien genutzt werden. Bereits bestehende Nutzungsvereinbarungen für die oben genannten Einrichtungen werden für die Dauer dieser Verfügung ausgesetzt.
  • die Stadtbibliothek öffnet weiterhin ausschließlich zur Medienausgabe,
  • der große und kleine Saal des Rathauses und der Beratungsraum im Bauamt werden explizit nur für Sitzungen der kommunalen Gremien (Stadtrat und Ausschüsse) sowie interne Zwecke (Weiterbildungen) genutzt, eine Vermietung für externe Zwecke (entsprechend § 4 Absatz 1 SächsCoronaSchVO) findet nicht statt.

Gründe: Grundlage für diese Regelung ist die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 (Sächsische Corona-Schutz-Verordnung – SächsCoronaSchVO) vom 12.05.2020 (SächsGVBl. Nr. 14 vom 14.05.2020).

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Große
Oberbürgermeister

(veröffentlicht am 18.05.2020)