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Pressemitteilung

Regelungen der Stadt Bischofswerda zur Anwendung der SächsCoronaSchVO vom 01.03.2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

für folgende kommunale Objekte werden ab 04.03.2022 - jederzeit widerruflich - folgende Regelung getroffen:

Geschlossen sind:

•           Die Anmietung von Feuerwehrgebäuden für private Zwecke ist nicht zulässig,

Geöffnet sind:

•           Großer Ratssaal im Rathaus,

•           Kleiner Saal im Rathaus,

•           Beratungsraum Bauamt.

•           Galerie,

•           Stadtarchiv,

•           Bibliothek,

•           Bürgerhäuser/Vereinshäuser in Weickersdorf, Schönbrunn, Großdrebnitz

•           jeweils unter Einhaltung

o          des entsprechenden Hygienekonzeptes,

o          der Vorgaben und Beschränkungen der SächsCoronaSchVO,

Grundlage für diese Regelung:

Sächsische Corona-Schutz-Verordnung – SächsCoronaSchVO vom 01.03.2022

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Große
Oberbürgermeister

Oberbürgermeister

(veröffentlicht am 02.03.2022)