Sehr geehrte Damen und Herren,
für folgende kommunale Objekte werden ab 04.03.2022 - jederzeit widerruflich - folgende Regelung getroffen:
Geschlossen sind:
• Die Anmietung von Feuerwehrgebäuden für private Zwecke ist nicht zulässig,
Geöffnet sind:
• Großer Ratssaal im Rathaus,
• Kleiner Saal im Rathaus,
• Beratungsraum Bauamt.
• Galerie,
• Stadtarchiv,
• Bibliothek,
• Bürgerhäuser/Vereinshäuser in Weickersdorf, Schönbrunn, Großdrebnitz
• jeweils unter Einhaltung
o des entsprechenden Hygienekonzeptes,
o der Vorgaben und Beschränkungen der SächsCoronaSchVO,
Grundlage für diese Regelung:
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung – SächsCoronaSchVO vom 01.03.2022
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Große
Oberbürgermeister
Oberbürgermeister