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Pressemitteilung

Regelungen der Stadt Bischofswerda zur Anwendung der SächsCoronaNotVO vom 19.11.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

für folgende kommunale Objekte werden ab 24.11.2021 gemäß § 11 Absatz 1 i.V.m. §§ 1-7 SächsCoronaNotVO vom 19.11.2021 - jederzeit widerruflich - folgende Regelung getroffen:

Geschlossen sind:

•           Galerie,

•           Die Anmietung von Feuerwehrgebäuden für private Zwecke ist nicht zulässig,

•           Für den Besucherverkehr geschlossen bleiben:

•           Großer und Kleiner Saal im Rathaus,

•           Beratungsraum Bauamt.

Geöffnet bleiben:

•           Stadtarchiv,

•           Bibliothek

•           jeweils unter Einhaltung

o          des entsprechenden Hygienekonzeptes,

o          der Beschränkungen der SächsCoronaNotVO,

•           sowie mit

o          Kontaktdatenerfassung,

o          Impf-, Genesenen- oder Testnachweis,

o          Maskenpflicht.

•           Bürgerhäuser/Vereinshäuser in Weickersdorf, Schönbrunn, Großdrebnitz
unter den Vorgaben der SächsCoronaNotVO.

Grundlage für diese Regelung:

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Regelung von Notfallmaßnahmen zur Brechung der vierten Coronavirus SARS-CoV-2-Welle (Sächsische Corona-Notfall-Verordnung – SächsCoronaNotVO) vom 19.11.2021

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Große
Oberbürgermeister

(veröffentlicht am 24.11.2021)