Sehr geehrte Damen und Herren,
für folgende kommunale Objekte werden ab 24.11.2021 gemäß § 11 Absatz 1 i.V.m. §§ 1-7 SächsCoronaNotVO vom 19.11.2021 - jederzeit widerruflich - folgende Regelung getroffen:
Geschlossen sind:
• Galerie,
• Die Anmietung von Feuerwehrgebäuden für private Zwecke ist nicht zulässig,
• Für den Besucherverkehr geschlossen bleiben:
• Großer und Kleiner Saal im Rathaus,
• Beratungsraum Bauamt.
Geöffnet bleiben:
• Stadtarchiv,
• Bibliothek
• jeweils unter Einhaltung
o des entsprechenden Hygienekonzeptes,
o der Beschränkungen der SächsCoronaNotVO,
• sowie mit
o Kontaktdatenerfassung,
o Impf-, Genesenen- oder Testnachweis,
o Maskenpflicht.
• Bürgerhäuser/Vereinshäuser in Weickersdorf, Schönbrunn, Großdrebnitz
unter den Vorgaben der SächsCoronaNotVO.
Grundlage für diese Regelung:
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Regelung von Notfallmaßnahmen zur Brechung der vierten Coronavirus SARS-CoV-2-Welle (Sächsische Corona-Notfall-Verordnung – SächsCoronaNotVO) vom 19.11.2021
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Große
Oberbürgermeister