Sehr geehrte Damen und Herren,
Für die Nutzung der Einrichtungen
· Stadion Wesenitzsportpark,
· Stadion An der Kampfbahn,
· Kunstrasenplatz,
· sämtliche Sportplätze im gesamten Stadtgebiet,
· alle Turnhallen.
gilt ab 22.11.2021 - jederzeit widerruflich - folgende Regelung gemäß
§ 13 Absätze 1, 3 und 5 SächsCoronaNotVO vom 19.11.2021:
· Alle Sportstätten sind für den allgemeinen Sportbetrieb geschlossen.
· Ausnahmen gelten für
o Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres und das Anleitungspersonal
Für das Anleitungspersonal besteht die Pflicht zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises, zur Kontrolle der jeweiligen Nachweise durch den Betreiber und zur Kontakterfassung.
o den Schulsport.
Grundlage für diese Regelung:
· Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Regelung von Notfallmaßnahmen zur Brechung der vierten Coronavirus SARS-CoV-2-Welle (Sächsische Corona-Notfall-Verordnung – SächsCoronaNotVO) vom 19.11.2021
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Große
Oberbürgermeister