Sehr geehrte Damen und Herren,
für folgende kommunale Objekte werden ab 14.01.2022 - jederzeit widerruflich - folgende Regelung getroffen:
Geschlossen sind:
• Die Anmietung von Feuerwehrgebäuden für private Zwecke ist nicht zulässig,
• Für den Besucherverkehr geschlossen bleiben:
• Kleiner Saal im Rathaus,
• Beratungsraum Bauamt.
Geöffnet sind:
• Großer Ratssaal im Rathaus,
• Galerie,
• Stadtarchiv,
• Bibliothek,
• Bürgerhäuser/Vereinshäuser in Weickersdorf, Schönbrunn, Großdrebnitz
• jeweils unter Einhaltung
o des entsprechenden Hygienekonzeptes,
o der Vorgaben und Beschränkungen der SächsCoronaNotVO,
• sowie mit
o Kontaktdatenerfassung,
o Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweis,
o Maskenpflicht.
• Sofern für die Nutzung weitergehende Regelungen zu beachten sind, liegt die Einhaltung in der Verantwortung des jeweiligen Nutzers.
Grundlage für diese Regelung:
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Regelung von Notfallmaßnahmen zur Brechung der vierten Coronavirus SARS-CoV-2-Welle (Sächsische Corona-Notfall-Verordnung – SächsCoronaNotVO) vom 14.01.2022
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Große
Oberbürgermeister