Inhalt:
  1. Bischofswerda.de
  2. Aktuell und Wissenswert
  3. News
  4. Pressemitteilung

Pressemitteilung

Regelungen der Stadt Bischofswerda zur Anwendung der SächsCoronaNotVO vom 14.01.2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

für folgende kommunale Objekte werden ab 14.01.2022 - jederzeit widerruflich - folgende Regelung getroffen:

Geschlossen sind:

•           Die Anmietung von Feuerwehrgebäuden für private Zwecke ist nicht zulässig,

•           Für den Besucherverkehr geschlossen bleiben:

•           Kleiner Saal im Rathaus,

•           Beratungsraum Bauamt.

Geöffnet sind:

•           Großer Ratssaal im Rathaus,

•           Galerie,

•           Stadtarchiv,

•           Bibliothek,

•           Bürgerhäuser/Vereinshäuser in Weickersdorf, Schönbrunn, Großdrebnitz

•           jeweils unter Einhaltung

o          des entsprechenden Hygienekonzeptes,

o          der Vorgaben und Beschränkungen der SächsCoronaNotVO,

•           sowie mit

o          Kontaktdatenerfassung,

o          Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweis,

o          Maskenpflicht.

•           Sofern für die Nutzung weitergehende Regelungen zu beachten sind, liegt die Einhaltung in der Verantwortung des jeweiligen Nutzers.

Grundlage für diese Regelung:

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Regelung von Notfallmaßnahmen zur Brechung der vierten Coronavirus SARS-CoV-2-Welle (Sächsische Corona-Notfall-Verordnung – SächsCoronaNotVO) vom 14.01.2022

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Große
Oberbürgermeister

(veröffentlicht am 14.01.2022)