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Pressemitteilung

Regelung der Elternbeiträge für Notbetreuung und eingeschränkten Regelbetrieb

Für die Zeit vom 20. April 2020 bis 15. Mai 2020 sind – bei Inanspruchnahme der vom Freistaat Sachsen verfügten Notbetreuung in Kinderkrippen und Kindergärten – Elternbeiträge zu entrichten. Um den betreffenden Eltern in dieser schwierigen Zeit ein Entgegenkommen zu signalisieren, werden von der Stadt Bischofswerda pauschal nur 75 Prozent der vereinbarten Betreuungszeit für den Bereich Kindergarten und Krippe mit separatem Bescheid für den benannten Zeitraum berechnet. Die Verbuchung der Beiträge erfolgt im Monat Mai. Für alle Kinder, welche die Notbetreuung im Bereich Hort genutzt haben, müssen aber 100 Prozent der vereinbarten Betreuungszeit veranlagt werden.

Grundsätzlich gelten während des seit 18. Mai 2020 laufenden eingeschränkten Regelbetriebs die bestehenden Satzungen sowie die entsprechenden Betreuungsverträge fort. Mit der Folge, dass auch entsprechende Elternbeiträge zu entrichten sind. Diese werden deshalb ab diesem Zeitpunkt in voller Höhe eingezogen. Erstmalig wird dies wieder zum 1. Juli 2020 erfolgen, da der Monat Juni 2020 mit dem Guthaben aus dem Monat Mai 2020 verrechnet wird.

(veröffentlicht am 19.05.2020)